Ernst-von-Bergmann-Kaserne München / Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0689
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ernst-von-Bergmann-Kaserne München / Fliesenarbeiten
Fliesen des Sanitärbereiches im sog. "Rucksack" im Institut für Mikrobiologie im Bestandsgebäude 01
München
80m2 Altbelag am Boden entfernen, Vorbereiten des Untergrunds und neues Verfliesen des Bodens im Sanitärbereich; 110m2 Altbelag an den Wänden entfernen, Vorbereiten des Untergrunds und neues Verfliesen der Wände im Sanitärbereich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ernst-von-Bergmann-Kaserne München / Fliesenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]