Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 06A Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 06A Zimmererarbeiten
Walmdach - Holzdachstuhl, Mineralwolledämmung auf Betondecke, Dachschalung, Wirkgelege/Dachbahn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Walmdach - Holzdachstuhl als Kaltdach aus Schwellhölzer, Stützen, Pfetten Sparren aus KVH ca. 250 m² Mineralwolldämmung auf Betondecke d=200 mm, ca. 3.800 m² Dachschalung Mehrschichtplatte ca. 4200 m² Wirkgelege/Dachbahn ca. 4200 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kirchberg im Wald
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94259
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekanntgegeben werden, da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 1,00 € eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.