MPG UEM 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 4240x
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpdl.mpg.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.mpdl.mpg.de/beschaffung.html
Abschnitt II: Gegenstand
MPG UEM 2022
Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen, Softwarepflege und Dienstleistungen diverser Unified-Endpoint-Management-Lösungen für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihrer assoziierten Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarungen umfassen folgende Leistungen:
a) Beschaffung von Lizenzen (dauerhafte und befristete Überlassung) und Softwarepflege
b) Konsolidierung der ggf. vorhandenen Lizenzen und Verträge in der MPG
c) Dienstleistungen (Beratung, Consulting, Schulungen, ...) zu den angebotenen Produkten
am Sitz des jeweiligen Auftraggebers
Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen, Softwarepflege und Dienstleistungen diverser Unified-Endpoint-Management-Lösungen für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihrer assoziierten Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarungen umfassen folgende Leistungen:
a) Beschaffung von Lizenzen (dauerhafte und befristete Überlassung) und Softwarepflege
b) Konsolidierung der ggf. vorhandenen Lizenzen und Verträge in der MPG
c) Dienstleistungen (Beratung, Consulting, Schulungen, ...) zu den angebotenen Produkten
Der geschätzte Auftragswert pro Rahmenvereinbarung beträgt, je Produkt, zwischen 250.000 € und 500.000 €.
Der maximale Auftragswert pro Rahmenvereinbarung beträgt 750.000 €.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und setzt sich zusammen aus 24 Monaten Basislaufzeit sowie bis zu zwei Mal weiteren 12 Monaten Optionslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Umsatzdarstellung (Gesamtjahresumsatz bzw. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) gefordert. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019-2021) mindestens 250.000 € pro abgegebenem Angebot.
Details siehe Vergabeunterlage.
- Partnerstatus beim Hersteller des angebotenen Produktes
- Mindestens zwei zertifizierte Mitarbeiter*innen mit Expertise zum angebotenen Produkt
Details siehe Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.