Ingenieurleistungen LP 4-9 inkl. Probebetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: A0129800001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen LP 4-9 inkl. Probebetrieb
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Errichtung einer Streckenbeeinflussungsanlage auf der A8 West zwischen dem AD München-Eschenried und der AS Neusäß
Leistungsphasen 4-9 inkl. Probebetrieb
von München bis Augsburg
Es sind die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Errichtung einer Streckenbeeinflussungsanlage zu erbringen. Die Leistungen beinhalten die Leistungsphase 4 (teilweise), Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), Leistungsphase 8 (Bauoberleitung inkl. örtlicher Bauüberwachung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/220469
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
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Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens [§ 45 (4) Nr. 4 VgV]:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung [§ 45 (4) Nr. 2 VgV]:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Angaben zu Vorhandenen Mitarbeitern [§ 46 (3) Nr. 8 VgV]:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Mindeststandard: Fachpersonalbestand mindestens 5
Ergänzung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 0,50 Mio EUR gefordert.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Angaben zu Vorhandenen Mitarbeitern [§ 46 (3) Nr. 8 VgV]:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Mindeststandard: Fachpersonalbestand mindestens 5
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Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet.
Angaben zu bereits erbrachten Leistungen [§ 46 (3) Nr. 1 VgV]:
Es sind 3 geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre aufzulisten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es können für eine Referenz mehrere Referenzprojekten angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Der Bewerber muss mindestens umfassende Leistungen der Lph 5 bis 8 für Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Verkehrsbeeinflussungsanlagen inkl. Ausführungsüberwachung Leistungen erbracht haben.
Es werden die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Angaben zur Ausstattung des Unternehmens [§ 46 (3) Nr. 9 VgV]:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Berufsspezifische Hard- und Softwarefür sämtliche Projektphasen des Gesamtprojektes: Planung, Berechnungen, Ausschreibung, Überwachung der Ausführung, Abrechnung
Angaben zu Mitarbeitern am Projekt [§ 46 (3) Nr. 3 VgV]:
Der Bewerber muss mindestens Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Planung. Termin und –sicherheit auf die gesamten gegenständlichen Projektaufgaben. Maßnahmen zu Kostenkontrolle.
Angaben zu Mitarbeitern am Projekt [§ 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV]:
- Anzahl der Technischen Fachkräfte: max. 3 Personen
- Anzahl der Technischen Leiter/Projektleiter: max. 2 Personen
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Der Projektleiter/Projektteam mehr als 5 Jahre Berufserfahrung
- Hochschulabschluss (FH/Bachelor, Uni/Master) mit Schwerpunkt Verkehrstechnik/-ingenieur
oder Bauingenieur mit Schwerpunkt Verkehr/Verkehrsingenieur
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Es sind 3 geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre aufzulisten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es können für eine Referenz mehrere Referenzprojekten angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Der Bewerber muss mindestens umfassende Leistungen der Lph 5 bis 8 für Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Verkehrsbeeinflussungsanlagen inkl. Ausführungsüberwachung Leistungen erbracht haben.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Berufsspezifische Hard- und Softwarefür sämtliche Projektphasen des Gesamtprojektes: Planung, Berechnungen, Ausschreibung, Überwachung der Ausführung, Abrechnung
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Der Bewerber muss mindestens Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Planung. Termin und –sicherheit auf die gesamten gegenständlichen Projektaufgaben. Maßnahmen zu Kostenkontrolle.
§ 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV:
- Anzahl der Technischen Fachkräfte: max. 3 Personen
- Anzahl der Technischen Leiter/Projektleiter: max. 2 Personen
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Der Projektleiter/Projektteam mehr als 5 Jahre Berufserfahrung
- Hochschulabschluss (FH/Bachelor, Uni/Master) mit Schwerpunkt Verkehrstechnik/-ingenieur
oder Bauingenieur mit Schwerpunkt Verkehr/Verkehrsingenieur
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/220469
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]