Verwertung von organischen Abfällen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von organischen Abfällen
Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Landkreis Fürth
Der Landkreis Fürth beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung von über das Holsystem (Biotonne – Bioabfall vgl. Ziffer 3.1.1 der Leistungsbeschreibung) sowie über das Bringsystem (Wertstoffhöfe – Grüngut vgl. Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung) gesammelten organischen Abfalls im Landkreisgebiet zum 01.10.2022 für zunächst 6 Jahre bis zum 30.09.2028 neu zu vergeben.
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.09.2031 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe II. Formblatt L 1240)
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (siehe Formblatt F01) Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (siehe Formblatt F01)
Angabe min. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren mit einer Vertragslaufzeit von min. einem Jahr über die Verwertung von Bioabfall mit einem vergleichbaren Volumen von ca. 20.000 Mg/a.
Angabe der Kapazitäten und des Standortes (Adresse) der Verwertungsanlage Angabe Konzernzugehörigkeit und Unternehmensform Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 18.02.2022 gestellt werden. Später eingehende Bieterfragen bleiben unberücksichtigt.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.