EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EC 18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind zwei Rahmenvereinbarungen über Cateringdienstleistungen (einschließlich Vereinbarungen über das Public Catering) für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt anbieten. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall, wenn der kumulierte Gesamtpreis eines Bieters für beide Lose nach Abzug des Kombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Einzelgesamtpreise
Innenstadt
An den folgenden Locations sollen folgende Leistungen erbracht werden:
a) Königsplatz
VIP-Catering
Catering Athleten Lounge Klettern
Catering Athleten Lounge Beach Volleyball
Media & Broadcaster Catering
Ausstattung von Büros
Public Catering
b) Odeonsplatz & Wittelsbacherplatz
Crew & Volunteer Catering
Lunchbags
Ausstattung von Büros
Public Catering
Olympia-Regattaanlage
An der Olympia-Regattaanlage sollen folgende Leistungen erbracht werden:
VIP-Catering
Crew & Volunteer Catering
Athletes & Coaches Lunch on Site
Lunch Volunteers
Athleten Lounge Rudern und Kanu / nur Snacks
Media und TV / Broadcast Catering
Lunch Bags (optional)
Ausstattung von Büros
Public Catering
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
2) Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht und der Bieter diese Versicherung im Auftragsfall abschließen wird.
Benennung vergleichbarerer Referenzen
Hinsichtlich der Referenzen gilt die folgende Mindestanforderung:
Der Bieter kann mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote) vorweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die Referenz bzw. die Referenzen müssen, um als vergleichbar zu gelten, mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
Los 1 – „Innenstadt“
• Catering Bankett / VIP-Bereich mit mindestens 200 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 1)
• Crew- / Volunteer- /Athleten-Catering mit mindestens 400 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 2)
• Mobile Verkaufseinheiten für Open-Air-Veranstaltungen mit mindestens 7.000 Besuchern täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 3)
Los 2 – „Olympia-Regattaanlage“
• Catering Bankett / VIP-Bereich mit mindestens 115 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 1)
• Crew- / Volunteer- / Athleten-Catering mit mindestens 400 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 2)
• Mobile Verkaufseinheiten für Open-Air-Veranstaltungen mit mindestens 3.500 Besuchern täglich für die Dauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen (Leistungsbereich 3)
Die vom Bieter benannten Referenzen dürfen die drei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die drei Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz, sondern können auch durch mehrere Referenzen zusammen abgedeckt werden. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle drei Leistungsbereiche Referenzen vorweisen kann.
Beispiel: Der Bieter benennt zwei Referenzen aus zwei unterschiedlichen Veranstaltungen. Die erste Referenz deckt dabei den Leistungsbereich 1 ab, die zweite Referenz die Leistungsbereiche 2 und 3. Die drei Leistungsbereiche werden so kumulativ abgedeckt und der Bieter erfüllt die Mindestanforderung.
Zudem muss durch die einzelnen Referenzen der jeweilige Leistungsbereich im Hinblick auf die geforderte Personenzahl sowie die geforderte Dauer vollständig abgedeckt werden. Ein Bieter kann also beispielsweise drei einzelne Referenzen für jeweils einen der drei Leistungsbereiche vorlegen. Diese Referenzen werden dann kumulativ gewertet. Er kann aber nicht für einen Leistungsbereich mehrere Referenzen benennen und kumulieren, um die Anforderung bezüglich eines Leistungsbereichs zu erfüllen.
Beispiel: Für den Leistungsbereich 3 muss der Bieter im Los 2 eine Referenz über mobile Verkaufseinheiten für Open-Air-Veranstaltungen mit mindestens 3.500 Besuchern täglich für die Dauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen vorweisen. Hierfür kann der Bieter nicht beispielsweise eine Referenz über ein Catering mit 1.500 Besuchern täglich und eine weitere Referenz über ein Catering mit 2.000 Besuchern täglich benennen. Vielmehr ist insoweit eine einzige Referenz mit mindestens 3.500 Besuchern täglich vorzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 595.000 € netto
Los 2: 705.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom Auftraggeber voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom Auftraggeber durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurden.
Die o.g. Höchstabnahmemengen beziehen sich allein auf die Umsätze aus der Rahmenvereinbarung. Die Umsätze aus dem Public-Catering, die nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung, sondern der Dienstleistungskonzession sind, sind hiervon nicht erfasst.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" zu verweisen.
4. Mit dem Angebot sind zwingend vier Konzepte einzureichen. Zu den Konzeptinhalten und den in den Konzepten zu beantwortenden Fragen wird auf die entsprechenden Vorgaben in der Bewertungsmatrix verwiesen. Diese Vorgaben sind bei der Konzepterstellung genau zu beachten.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.