Planungsleistungen für die Erweiterung, Sanierung und Umbau einer Grundschule, Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 36/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erweiterung, Sanierung und Umbau einer Grundschule, Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume)
Im Süden von Ingolstadt – in Haunwöhr – beabsichtigt die Stadt Ingolstadt die bestehende Grundschule aufgrund der wachsenden Schülerzahlen zu erweitern und in dem Zug umzubauen und zu sanieren. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Erweiterung der Grundschule Haunwöhr, des Umbaus und der Sanierung nach dem Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume) der §§ 34 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 und optionalen besonderen Leistungen.
Ingolstadt Haunwöhr
Im Süden von Ingolstadt – in Haunwöhr – beabsichtigt die Stadt Ingolstadt die bestehende Grundschule auf Grund der wachsenden Schülerzahlen zu erweitern und in dem Zug umzubauen und zu sanieren. Die Grundschule Haunwöhr wurde in den Jahren 1971/72 erbaut. Das Bestandsgebäude stößt mit der Beschulung von aktuell 14 Klassen an seine räumlichen Grenzen. Der Ausbau bzw. die Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebotes sowie die Beschulung von zusätzlichen Klassen sind aufgrund des Platzmangels nicht (mehr) möglich.
Durch die Sanierung, den Umbau und eine Erweiterung der Grundschule Haunwöhr sollen an dem Schulstandort zukünftig 16 Klassen beschult werden. Zusätzlich sollen Flächen für die Kooperative Ganztagsbildung entstehen. Während des Planungsprozesses sind verschiedenen Varianten des Bauablaufs mit einer eventuellen Auslagerung der Klassen darzustellen.
Aus dem Schulraumprogramm ergibt sich ein Flächenbedarf basierend auf dem beiliegenden Raumprogramm von rd. 558 m2 HNF. Es sind u.a. Flächen im Unterrichts-, Personal-, Verwaltungs-, Arbeitstechnischen Bereich/Aufenthaltsbereich sowie einem zentralen Küchen- und Speisenbereich gem. Raumprogramm umzusetzen. Der Küchen- und Speisebereich ist für rd. 337 EssensteilnehmerInnen auszulegen. Zusätzlich ist das Raumprogramm für die Kooperative Ganztagsbildung von rd. 1 210 m2 HNF auf Basis des beiliegenden Summenraumprogramms in der Planung mit zu berücksichtigen und umzusetzen. Unter anderem sind Räumlichkeiten wie Themenwerkstätten, Medienräume, multifunktionale Mehrzweckbereiche zum Spielen, Toben und Erholen im Erweiterungsbau unterzubringen.
Bei der Errichtung des Erweiterungsbaus soll so wenig wie möglich in den Außenbereich der Bestandsschule eingegriffen werden. Der östliche Grundstücksteil mit den Freisportanlagen soll unangetastet bleiben. Das Gesamtraumprogramm zur Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Haunwöhr auf 16 Klassen und die Umsetzung der kooperativen Ganztagesbildung beträgt somit rd. 1 768 m2 HNF. Um an der Grundschule Haunwöhr langfristig eine zukunftsfähige Beschulung, unter Berücksichtigung des neuen Raumnutzungskonzeptes, sicherstellen zu können, bedarf es einer Neustrukturierung sowie einer baulichen Anpassung des Bestandsgebäude. An dem Bestandsgebäude sind energetische, gebäude- und brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Überprüfung der Umsetzung des Lernhauskonzept ist ebenfalls Teil des Planungsauftrages. Während des Planungsprozesses sind verschiedenen Varianten des Bauablaufs darzustellen.
Mit der Planung soll 2020 begonnen werden. Der Baubeginn ist für das Quartal 1/2023 vorgesehen. Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist eine Bauzeit von 2 Jahren geplant.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme müssen die Außenanlagen im westlichen Grundstücksabschnitt und eventuell die Parkplatzsituation neu gestaltet, angepasst und ggf. erneuert werden.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Erweiterung der GS Haunwöhr, des Umbaus und der Sanierung nach dem Leistungsbild des § 34 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 und u.a. folgende optionale besonderen Leistungen:
— Bestandsaufnahme („Bestandsaufnahme bzw. Überprüfung und ggfs. Anpassung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bestandspläne);
— Überwachung der Mängelbeseitigung in der LPH 9;
— Erstellen eines Raumbuches (LPH 2 und 3);
— Zuarbeitet zur Schadstoffuntersuchung, insbesondere Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für diese Leistung und Mitwirkung bei der Festlegung von Probepunkten;
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Zeitplan: Planungsbeginn 2. Hälfte 2020, Projektgenehmigung Ende 2021, Vergabe Ausschreibungspaket 60 % vergeben Q4/2022, Baubeginn Q1/2023.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 1 + 2;
— Stufe 2: Lph. 3 + 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Erweiterung, Sanierung und Umbau einer Grundschule, Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.baurconsult.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de