WE_1-1000-0622-16kor_Putzarbeiten TKS Referenznummer der Bekanntmachung: Putzarbeiten - 1-1000-0622-16kor-Theodor-Kitt_Strasse
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE_1-1000-0622-16kor_Putzarbeiten TKS
Aussen- und Innenputzarbeiten
Der Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage entsteht in München / Untermenzing. Lage in der Gemarkung Untermenzing Flur-Nr. 747/6, Theodor-Kitt-Straße 22, München- Die Grundstücksgröße beträgt 3.443m2.
Es handelt sich um einen Geschosswohnungsbau, bestehend aus 5 Gebäuden. Jeweils zwei sind miteinander verbunden, ein Gebäude steht einzeln. Die Gebäude werden über Untergeschoss, Erdgeschoss sowie Dachgeschoss mit insgesamt 36 Wohneinheiten und einer Einheit, die als Gemeinschaftsbereich genutzt wird, verfügen. Zwischen den Gebäuden ist eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen untergebracht
München
Massenzusammenstellung
Innenputzarbeiten
- Kalkgips-Innenwandputz, d = 10mm 3590,00 m2
- Kalk-Zement-Innenwandputz, d = 10mm 480,00 m2
- Gips-Glättputz auf Laibung 640,00 lfm
Aussenputzarbeiten auf Porenbeton
- Mineralischer Unterputz, d = 15 mm 2240,00 m2
- Unterputz in Laibungen 600,00 lfm
- Vollflächige Armierungsschicht d= 5mm 2240,00 m2
- Mineralischer Oberputz, Körnung 4mm 2240,00 m2
- Mineralischer Oberputz als Putzfaschen Körnung 1,5mm 660,00 lfm
- Mineralischer Oberputz in Laibungen 600,00 lfm
- Fassade Zwischen- u. Schlussbeschichtung 2240,00 m2
- XPS-Dämmung, Sockelbereich, WLG 041, D= ca. 60 mm 140,00 m2
Dämmarbeiten Innen
- Dämmplatte, Holzwolle-Mehrschichtplatte, Decken, d = 125mm 930,00 m2
- Dämmplatte, Holzwolle-Mehrschichtplatte, Wand, d = 125mm 390,00 m2
- Schaumglas-Sockeldämmung, d= 100 mm 5,00 m2
Einbauten und sonstiges:
- Eckschienen 430,00 lfm
- Abschlussprofile 450,00 m
- APU-Leisten innen und Außen 1350,00 lfm
- Eckwinkel-Gewebe, Außenecken 850,00 lfm
- Fugendichtband 350,00 lfm
- Stahl L-Profli verzinkt 70,00 lfm
- Vogelnistkasten 44,00 Stck
Der AG schließt eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ab. Die anteilige Prämie für die Bauleistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft sich auf 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124)
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124)
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124) – für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte(gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlagvorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(5) Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristengeht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]