Consulting Informationssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Consulting Informationssicherheit
Als Übergangslösung bis zu einer geplanten Besetzung interner Stellen wird ein Berater gesucht, der weitere Unterstützung beim Aufbau des Themas Informationssicherheit am HMGU leisten kann. Dabei liegt der Fokus besonders auf dem Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie auf der Implementierung der zu erstellenden Richtlinien und Prozesse in die tägliche Praxis.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Vertraglaufzeit: 500 Personentage (PT)
01.04.2022 - 31.03.2023: 200 PT
01.04.2023 - 31.03.2024: 200 PT (optional)
01.04.2024 - 31.03.2025: 50 PT (optional)
01.04.2025 - 31.03.2026: 50 PT (optional)
Eine verbindliche Mindest- oder Maximalbestellmenge wird nicht festgelegt.
Diese Menge ist nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten.
Eine Abnahmeverpflichtung einer bestimmten Menge besteht nicht.
Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Berater zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Haftpflichtversicherung, Formblatt Eignung, Formblatt Scientology
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro.
Referenzen: Mind. 1 Referenz über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter: Die Angaben zum Projektleiter und dessen Vertreter müssen bezogen auf die beschriebene Leistung jeweils folgende Angaben umfassen:
- Name
- Ausbildung
- Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
- Zertifizierungen
- Weiterbildungen
- Fremdsprachen
Und auf die folgenden Punkte eingehen:
- Mindestens 5 Jahre (Consulting-)Erfahrung im Informations- bzw. IT-Sicherheitsmanagement
- Mindestens jeweils ein durchgeführter Auftrag im Aufbau, der Konzeption und der Auditierung eines Information Security Management Systems sowie in der Implementation von Informationssicherheit in einer Organisation
- Mindestens 2 Jahre Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Sektor
- Erfahrung mit öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen
- Mindestens ein durchgeführter Auftrag im Informationssicherheitsmanagement im Kontext von akademischer Forschung im Gesundheitsbereich
- Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Projektmanagement
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Informatik, Wirtschafts-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften. (Nachweis durch Abschlussprüfungsurkunde oder -zeugnis)
- Kenntnisse im Bereich Informationssicherheit (Nachweis durch Zertifikat, z. B. CISM oder gleichwertig)
- Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes nach DSGVO (Nachweis durch Zertifikat, z. B. zum Datenschutzbeauftragten bzw. Datenschutzauditor oder gleichwertig)
- Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- MS Office (Word, PowerPoint, Excel, Project)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.