Ex-Post: Schülerportal Referenznummer der Bekanntmachung: VGN 01-2021 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgn.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Schülerportal
Der VGN beabsichtigte den Aufbau eines "VGN-Schülerportals". Für die notwendige Beauftragung eines Dienstleisters mit der Entwicklung und Umsetzung des Portals führte der VGN ein europaweites Vergabeverfahren durch. Einzelheiten zur Leistung konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH Rothenburger Straße 9 90443 Nürnberg
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (abgekürzt: VGN) ist der Verkehrs- und Tarifverbund im Großraum der Stadt Nürnberg. 16 Landkreise und 8 kreisfreie Städte haben sich im VGN zusammengeschlossen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern einen modernen öffentlichen Personennahverkehr als attraktive Alternative zum privaten Pkw zu bieten. Über 130 Verkehrsunternehmen sorgen auf 769 Linien dafür, dass rund eine Mio. Fahrgäste Tag für Tag ihre Mobilitätsbedürfnisse sicher und komfortabel befriedigen können. Der VGN gehört damit zu den Top 10 Verbünden in Deutschland und ist flächenmäßig der Größte in Bayern. Die Plattform soll insgesamt acht Module enthalten: Antragstellung, Berechtigungsprüfung, Tarifermittlung, Ticketbestellung, Ticketausgabe, Abrechnung, Einnahmenaufteilung, Antrags-daten für den Ausgleich nach § 45a PBefG. Die Schülertickets können künftig in digitaler Form auf Chipkarte oder als HandyTicket ausgegeben werden. Auf die Verbundpässe soll im Idealfall verzichtet werden können. Der VGN beabsichtigt seit längerer Zeit den Aufbau eines solchen "VGN-Schülerportals".
Einzelheiten zur Leistung konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRKX9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.