Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Bau der neuen Mittelschule, Lindau a. Bodensee"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (B)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtlindau.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Bau der neuen Mittelschule, Lindau a. Bodensee"
Die Stadt Lindau beabsichtigt die Zusammenlegung der Mittelschulstandorte Reutin und Aeschach durch den Bau einer neuen Mittelschule. Diese soll das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf als Inklusionsschule berücksichtigen. Das Neubau-Konzept geht von einer Dreizügigkeit mit insgesamt 16 Klassen aus. Der Migrationsanteil beträgt mehr als 50%.
Als Standort für den Neubau der Mittelschule wurde ein bisher als öffentlicher Parkplatz genutztes Areal an der Reutiner Straße ausgewählt.
Als Neubau einer städtischen Bildungseinrichtung wird die neue Mittelschule einen bedeutenden Baustein für die Zukunft der Gesellschaft darstellen. Die räumliche und gestalterische Ausformung wird das Umfeld und die Möglichkeiten der pädagogischen Arbeit definieren. Das Projekt verlangt deshalb eine sorgfältige Planung mit guter, dieser Nutzung angemessener Architektur. Sie soll die Wertschätzung der Stadt gegenüber der Funktion und den Nutzern zum Ausdruck bringen und der Bevölkerung vermitteln.
Darüber hinaus ist sich die Stadt Lindau ihrer Verantwortung für künftige Generationen bewusst und räumt den Aspekten des Klimaschutzes sowie des nachhaltigen Bauens einen besonderen Stellenwert ein.
Demnach erwartet die Ausloberin beispielgebende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt IV.7.1) abzugeben.
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Auswahlkriterien (folgende Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Bewerberbogen, Formblatt IV.7.1, ausreichend)
- Nachweis Referenz Neubau (HZ III §34 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b))
- Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b))
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2013 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
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Eignungskriterien:
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit den Deckungssummen von mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und über 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für Landschaftsarchitekten in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen.
- Nachweis Referenz: Neubau (HZ III § 34 HOAI, LPH 2-8) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
- Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mind. 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen.
- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
- Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV.
Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber die beide Qualifikationen vorweisen können. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
- Städtebauliches Konzept, Einfügung in den Stadtraum
- Architektonische und räumliche Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Umsetzung der pädagogischen Grundlagenplanung und Erfüllung des Raumprogramms
- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit / Inklusion, Sicherheit, Kommunikationszonen)
- Nutzerkomfort (Schallschutz, Tageslicht, Raumklima)
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Anpassungsfähigkeit, Lebenszykluskosten)
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energiebedarf und –deckung)
Die Wettbewerbssumme beträgt 92.000€ netto, als Preise und Anerkennungen folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 37.000 €
2.Preis 23.000 €
3.Preis 14.000 €
Anerkennungen 18.000 €
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
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Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird der 1. Preis des Wettbewerbs mit mindestens 40% gewertet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 §35 Gebäudeplanung und §40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
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Zeitschiene:
Rückfragenfrist: 06.04.2022
Abgabe der Planunterlagen: 22.06.2022
Preisgericht: 15./16.09.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de