Kauf von 33 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur (eBusse) für die VAG Verkehrs Aktiengesellschaft Nürnberg + Optionen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Adresse des Beschafferprofils: http://aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 33 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur (eBusse) für die VAG Verkehrs Aktiengesellschaft Nürnberg + Optionen
Kauf von 30 Stück elektrisch betriebene Gelenkbusse sowie 16 Stück
elektrisch betriebene Solobusse für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg
Kauf von 25 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Gelenkbussen
(eBusse) mit 18 m Länge für Depotladungen für die VAG Verkehrs-
Aktiengesellschaft Nürnberg zur Lieferung bis Ende 2022 + Option 5 Stück
mit Lieferung Mitte 2023.
Kauf von 8 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Solobusse (eBusse) mit
12 m Länge für Depotladungen für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg zur Lieferung bis Ende 2022 + Option 8 Stück mit Lieferung
Mitte 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von elektrisch betriebenen Busse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat nach SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Frist verwiesen