Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Baureinigung BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-83
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Baureinigung BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Baureinigung BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 82 m2 WC- Anlagen einschl. Beh.-WC‘s
ca. 42 m2 Duschräume einschl. Beh.-WC mit Dusche
ca. 168 m2 Umkleideräume Schüler und Lehrer
ca. 441 m2 Flure Foyer und Galerie
ca. 59 m2 Konditionsraum
ca. 7 m2 Einbauküche mit Lager
ca. 11 m2 Lager 01
ca. 16 m2 Putzmittel- und Nebenräume
ca. 118 m2 Technik- Batterieraum
ca. 110 m2 Technikflur über der Galerie
ca. 3 m2 Aufzugskabine
ca. 1460 m2 Sportraum und Sport-Geräteraum
ca. 70 m2 Versorgungstunnel
ca. 50 m2 Glasgeländer einschl. UK
etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung entspricht den Anforderungen der VOB/A § 6 EG. Soweit der Eignungsnachweis nicht durch eine Präqualifikation erbracht wurde, ist eine Eigenerklärung mit den Angebotsunterlagen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.