Anmietung von 4 mobilen Antennenträgern über 3 Jahre 8 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-320/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von 4 mobilen Antennenträgern über 3 Jahre 8 Monate
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem folgenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von vier mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 3 Jahren und 8 Monaten beginnend mit 01.05.2022 zu schließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (als gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
— Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
— Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Vermietung von mobilen Antennenträgern bzw. Konzeption, Bau, Errichtung von mobilen BOS-/TETRA-Containern mit integriertem Antennenträger), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Mio EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
— Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Bereitstellung von mobilen Antennenträgern), von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zwingend gefordert (Mindestanforderung).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Mio EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mobilen Antennenträgern bzw. Konzeption, Bau, Errichtung von mobilen BOS- / TETRA-Containern mit integriertem ausfahrbaren Mast (Mindestanforderung).
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.