Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: IVN 210599
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft
Die bisherige Softwarelösung stößt an ihre Grenzen und kann mit der stets wachsenden Organisation und den Digitalisierungsanforderungen nicht mehr mithalten. Aus diesem Grund wird eine hoch performante on-premises-Lösung gesucht, mit welcher die internen Prozesse der Fehlzeitenverwaltung und der Zeiterfassung abgebildet werden können und sowohl über klassische PCs als auch mobile Endgeräte zu bedienen ist. Zentrales Ziel des Auftraggebers ist die Verringerung des administrativen Aufwands für die Zeitwirtschaft. Dies soll durch durchgängige Digitalisierung und effizientere Prozesse gewährleistet werden.
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Haidenauplatz 1 81667 München
Die bisherige Softwarelösung stößt an ihre Grenzen und kann mit der stets wachsenden Organisation und den Digitalisierungsanforderungen nicht mehr mithalten. Aus diesem Grund wird eine hoch performante on-premises-Lösung gesucht, mit welcher die internen Prozesse der Fehlzeitenverwaltung und der Zeiterfassung abgebildet werden können und sowohl über klassische PCs als auch mobile Endgeräte zu bedienen ist. Zentrales Ziel des Auftraggebers ist die Verringerung des administrativen Aufwands für die Zeitwirtschaft. Dies soll durch durchgängige Digitalisierung und effizientere Prozesse gewährleistet werden.
Der AG beabsichtigt deshalb, wie in der Anlage 1 LB aufgeführt die Beschaffung, Implementierung und Betrieb der Soft- und Hardware. Die Soft- und Hardware soll wie in dem beschriebenen Umfang bis zum 31.05.2021 installiert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warngau
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 83627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://isgus-bavaria.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ1RSXA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/