Bewerberportal (Aufhebung) Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2021-EU-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewerberportal (Aufhebung)
Die Technische Universität München schreibt jährlich ca. 2000 Stellen neu aus. Die Bewerbungen werden größtenteils per E-Mail empfangen und von Hand ausgewertet. Zur Vereinfachung und Verbesserung dieses Prozesses soll ein zentrales Online-Bewerbungsportal aufgebaut werden, über welches alle Stellen mit Ausnahme von Professoren (Berufungen) ausgeschrieben werden.
Stellenausschreibungen werden an der TUM nicht von zentraler Stelle erstellt und bearbeitet, sondern von den einzelnen Organisationseinrichtungen selbst. Durch die heterogene Struktur der TUM ergeben sich bis zu 700 individuelle Organisationseinheiten (OE) mit stark unterschiedlichen Kenntnisständen bzgl. des Bewerbungsprozesses, welche selbst Stellen ausschreiben.
Das Bewerbungsportal soll die Arbeitsbelastung für die ausschreibenden Personen stark reduzieren und die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten. Eine digitale Hilfestellung innerhalb des Portals bei der Ausschreibung soll für eine bessere Qualität und ein einheitliches Erscheinungsbild der Stellenausschreibungen sorgen. Die bisherige Jobbörse auf MyTUM (https://portal.mytum.de/jobs/index_html) ist lediglich ein Newsboard mit frei erstellten Stellenanzeigen und soll mit dem neuen Bewerbungsportal ersetzt werden. Dabei müssen durch die TUM ggf. Stellenanzeigen in das neue Bewerbungsportal übernommen werden. Vor diesem Hintergrund soll ein externer Dienstleister ("Auftragnehmer") damit beauftragt werden, die Bewerbungsvorgänge an der TUM digital mittels eines Software-Tools abzubilden, so dass der Prozess und die Kommunikation über das Tool selbst gesteuert werden kann.
Zu diesem Zweck ist ein bereits vorhandenes Software-Produkt des Auftragnehmers an die individuellen Anforderungen der TUM anzupassen ("Customizing"). Hierzu kann es erforderlich sein, dass einzelne Features individuell entwickelt werden müssen, falls Anforderungen mit dem vorhandenen Produkt nicht abgedeckt werden können. Zudem ist das Tool vom künftigen Auftragnehmer zu installieren, die Betriebsfähigkeit des Tools aufrechtzuerhalten, das Tool zu warten und zu pflegen, sowie Support bereitzustellen.
Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
Die Technische Universität München schreibt jährlich ca. 2000 Stellen neu aus. Die Bewerbungen werden größtenteils per E-Mail empfangen und von Hand ausgewertet. Zur Vereinfachung und Verbesserung dieses Prozesses soll ein zentrales Online-Bewerbungsportal aufgebaut werden, über welches alle Stellen mit Ausnahme von Professoren (Berufungen) ausgeschrieben werden.
Stellenausschreibungen werden an der TUM nicht von zentraler Stelle erstellt und bearbeitet, sondern von den einzelnen Organisationseinrichtungen selbst. Durch die heterogene Struktur der TUM ergeben sich bis zu 700 individuelle Organisationseinheiten (OE) mit stark unterschiedlichen Kenntnisständen bzgl. des Bewerbungsprozesses, welche selbst Stellen ausschreiben.
Das Bewerbungsportal soll die Arbeitsbelastung für die ausschreibenden Personen stark reduzieren und die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten. Eine digitale Hilfestellung innerhalb des Portals bei der Ausschreibung soll für eine bessere Qualität und ein einheitliches Erscheinungsbild der Stellenausschreibungen sorgen. Die bisherige Jobbörse auf MyTUM (https://portal.mytum.de/jobs/index_html) ist lediglich ein Newsboard mit frei erstellten Stellenanzeigen und soll mit dem neuen Bewerbungsportal ersetzt werden. Dabei müssen durch die TUM ggf. Stellenanzeigen in das neue Bewerbungsportal übernommen werden. Vor diesem Hintergrund soll ein externer Dienstleister ("Auftragnehmer") damit beauftragt werden, die Bewerbungsvorgänge an der TUM digital mittels eines Software-Tools abzubilden, so dass der Prozess und die Kommunikation über das Tool selbst gesteuert werden kann.
Zu diesem Zweck ist ein bereits vorhandenes Software-Produkt des Auftragnehmers an die individuellen Anforderungen der TUM anzupassen ("Customizing"). Hierzu kann es erforderlich sein, dass einzelne Features individuell entwickelt werden müssen, falls Anforderungen mit dem vorhandenen Produkt nicht abgedeckt werden können. Zudem ist das Tool vom künftigen Auftragnehmer zu installieren, die Betriebsfähigkeit des Tools aufrechtzuerhalten, das Tool zu warten und zu pflegen, sowie Support bereitzustellen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammen-hang mit den unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen. Optional können folgende Leistungen abgerufen werden:
-Optionale Implementierung zusätzlicher Funktionen
-Optionale Serviceleistungen
-Optionale Schulungen
-Optionale Anbindung Prozessmanagement
-Optionales Videomeetingtool
-Optionaler Digitaler Assistent
-Optionales CV Parsing
-Optionale Unterstützung bei gendergerechter Sprache
-Optionale Konfigurationsmöglichkeiten
-Optionale Unterstützung bzgl. Equal Opportunity
-Optionale Erweiterungen zum Ablauf des Vorstellungsgesprächs
-Optionale Erweiterung der Bewertungsmöglichkeiten
-Optionaler Wechsel zwischen Stellenausschreibungen
-Optionale Unterstützung beim Einstellungsprozess
-Optionale, erweiterte Systemüberwachung
Eine vollständige Darstellung der optional zu erbringenden Leistungen ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht möglich, kann jedoch Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewerberportal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRSXZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.