Neubau Kläranlage Perkam; Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 21-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgem-rain.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kläranlage Perkam; Objektplanung Ingenieurbauwerke
Neubau Kläranlage Perkam.
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9, § 43 Absatz 1 HOAI 2013; anrechenbare Kosten ca. 2,5 Mio EUR; Honorarzone III Basissatz;
Leistungen der Ingenieurvermessung;
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination.
94368 Perkam
Bei der bestehenden Kläranlage der Gemeinde Perkam handelt es sich um eine mechanisch biologische Teichkläranlage mit zwischengeschaltetem Tropfkörper und einem Wirbelschwebebett im Bypass zur Vorklärung.
Die derzeitige Ausbaugröße beträgt 1.700 EW (Einwohnerwerte).
Lagekoordinaten: 48.874469, 12.457310 im geodätischen System WGS84.
Die derzeit gültige wasserrechtliche Erlaubnis endet am 31.12.2021.
Eine Verlängerung bis zum Abschluss der Ertüchtigungsmaßnahmen wird beantragt.
Eine Anlagenertüchtigung bzw. ein Neubau sind unausweichlich.
Es liegt bereits eine „Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Perkam“ von Sehlhoff GmbH aus 2020 vor.
Darin sind u. a. aufgezeigt: Zweck des Vorhabens, bestehende Verhältnisse, Wahllösungen, Variantenvergleich, Kostenzusammenstellung.
Der Vorhabensträger favorisiert aktuell den Neubau einer Belebungsdurchlaufanlage (Kombibecken) mit einer Ausbaugröße von 2.200 EW.
Die Altanlage wird solange weiterbetrieben, bis die neue Kläranlage fertiggestellt und betriebsbereit ist.
Das Kläranlagengelände bietet hierfür ausreichend Platz.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss:
– mit Erbringung der Leistungsstufe 1 (= Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 Vorplanung) Objektplanung Ingenieurbauwerke,
– mit Erbringung der Leistungsstufe 2 (= Leistungsphase 3 Entwurfsplanung und Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung) Objektplanung Ingenieurbauwerke,
– mit Erbringung der Leistungsstufe 1 (= Planungsbegleitende Vermessung) der Ingenieurvermessung.
Angaben zu Optionen siehe II.2.11.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei positiver, effizienter Zusammenarbeit und bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Stufenweise Beauftragung.
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Leistungsstufen 3 (= Lph. 5), 4 (= Lph. 6 und 7), 5 (= Lph. 8), 6 (= Lph. 9).
Leistungsstufe 2 (Bauvermessung) der Ingenieurvermessung.
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kläranlage Perkam; Objektplanung Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
Postleitzahl: 94369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]