Rahmenvereinbarung über Dienst- und Werkleistungen für Management, Extraktion, Integration und Controlling von Daten (MEXICO-D) Referenznummer der Bekanntmachung: MEXICO-D
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4516
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=182608
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienst- und Werkleistungen für Management, Extraktion, Integration und Controlling von Daten (MEXICO-D)
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Durchführung von Dokumentencontrolling für bereits in Betrieb befindliche Projekte als auch noch in der Realisierungsphase befindliche Projekte abzuschließen. Dieses Dokumentencontrolling beinhaltet die Aufgaben Management, Extraktion, Integration und Controlling von Daten, sogenannte Mexico-D-Leistungen.
In den Räumlichkeiten des AN. Der AG stellt keine Räumlichkeiten. Es können Abstimmungsgespräche beim AG im Großraum Hannover stattfinden. Alternativ sind auch Video- oder Telefonkonferenzen möglich.
Die Mexico-D-Leistungen für die bereits übergebenen Projektdokumentationen beinhalten die Erstellung eines Bearbeitungsprotokoll für jeden bearbeiteten Datensatz zur Dokumentation des Prüfergebnisses und etwaiger durchgeführter Anpassungen in den Datensätzen einschließlich einer Hardcopy des jeweiligen Datensatzes. Das Bearbeitungsprotokoll beinhaltet Aussagen zur Prüfung und notwendigen Bearbeitung der Metadaten, Prüfung der pdf-Renditionen, Prüfung der Lesbarkeit sowie der Prüfung auf Sammeldokumente. Dieser Lieferumfang erstreckt sich auf ca. 31.000 Datensätze.
Die Mexico-D-Leistungen für das projektbegleitende Dokumentenmanagement umfassen die Prozesse, die notwendig sind, um die vollständige sowie formal und inhaltlich korrekte Erstellung, Steuerung, Prüfung und Archivierung aller Dokumente (in allen Revisionen und Bearbeitungsständen) einschließlich der zugehörigen Prüf- und Freigabeprozesse während der Projektdurchführung und zum Projektabschluss in Form der finalen Übergabedokumentation sicherzustellen. Dieser Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 40.000 Dokumente und 120.000 Dokumentrevisionen.
Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Siehe II.2.14
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal 6 Bietern zu verhandeln. Die Auswahl der Bieter, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente, welche Mindestbedingungen für alle Bieter darstellen, zu erbringen:
1) Aktueller Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.
2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Hierzu ist das Formblatt A7 zu nutzen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
3) Ausreichend ausführliche Firmenpräsentation inkl. Beschreibung der Unternehmensorganisation des Bewerbers und Organigramm, das eventuelle Unternehmensstandorte, alle Unternehmensabteilungen, Hauptkunden und angebotene Dienstleistungen sowie die dazugehörigen Mitarbeiterzahlen erkennen lässt. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft darzustellen sowie eine Unternehmenspräsentation der einzelnen Mitglieder mit den zuvor genannten Punkten einzureichen. Diese Präsentation hat einen objektiven Nachweis über eine Mitarbeiterzahl von mind. 40 FTEs (= Vollzeitäquivalenten) zu enthalten.
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente, welche Mindestbedingungen für alle Bieter darstellen, zu erbringen:
1) Die Geschäftsberichte (mind. Unternehmensbilanz und GuV-Rechnung) der letzten 3 Jahre der sich bewerbenden Gesellschaft sind vorzulegen
2) Nachweis eines Gesamtumsatzes im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich von jeweils mind. EUR 5.000.000,00 p.a. der letzten drei Jahre.
Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Bewerbergemeinschaft auf die kumulierten Umsätze der Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder jedes Bewerbermitglied im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder das Bewerbermitglieder sich zu 100 % im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
3) bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. EUR 5 Mio. pro Schadensfall und 2-fach maximiert pro Jahr. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Bescheinigung des Versicherers über die Bereitschaft im Bezuschlagungsfall mit den genannten Deckungssummen den Bieter einzudecken inklusive eines Bestätigungsschreibens des Bieters diese im Falle einer Bezuschlagung abzuschließen.
4) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Existenz eines Insolvenzplans (§258 InsO) vorliegt.
5) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Für den Fall, dass der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist mittels des bereitgestellten Formblatts zudem nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente, welche Mindestbedingungen für alle Bieter darstellen, zu erbringen:
1) Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mind. zwei Referenzen über nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Aufträge nachweisen können, die belegen, dass das sich bewerbende Unternehmen einschlägige Erfahrungen besitzt. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, siehe auch Formblatt A6.
Die Kurzbeschreibung der relevanten Referenzen muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechperson für eventuelle Rückfragen),
- Auftragswert
- Beginn und Dauer der Arbeiten
- Hauptleistungsinhalte
2) Nachweis über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO 9001
Für den Fall, dass der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist mittels des bereitgestellten Formblatts zudem nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Vgl. Punkt VI.3)
Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine Gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Ferner ist ein eindeutiger Konsortialführer zu benennen. Weiterhin muss die genaue Bieterkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur wird als fix angesehen und darf im weiteren Verfahren nicht geändert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit des Rahmenvertrages wird bedingt durch die Projektlaufzeit einschließlich deren Nachlaufzeit der partizipierenden Netzsanschlusssystemprojekte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen darf TenneT dem Bewerber erst nach Zugang der durch den Bewerber unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) die Ausschreibungsunterlagen zugänglich machen. Die GHV ist auf Negometrix herunterzuladen.
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Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form (in einem standardisierten Datenformat, z.B. PDF- und MS-Office-Format) ausschließlich über die Plattform Negometrix einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg ist nicht statthaft und kann zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen.
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Die Teilnahmeanträge sind bis zum Endtermin (vgl. Ziffer IV.2.2) fristgerecht und vollständig ausschließlich über Negometrix in den dafür vorgesehenen Bereichen einzureichen. Bitte nutzen Sie alle auf der Online-Plattform Negometrix zur Verfügung gestellten Formblätter, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss führen.
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Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
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Aufgrund des Umfangs der ggf. abzurufenden Leistungen und aufgrund der auftraggeberseitigen Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter zeitlicher Parameter behält sich TenneT vor, Rahmenvereinbarungen über denselben Leistungsgegenstand mit mehreren Anbietern zu schließen. Falls TenneT von diesem Vorbehalt Gebrauch macht, werden Abrufe bei den Vertragspartnern in der Reihenfolge ihrer Platzierung (Zuschlagsreihenfolge) im Vergabeverfahren getätigt nach dem - in den Vergabeunterlagen im Detail beschriebenen - Kaskadenverfahren.
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Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Rahmenvertrages an einer solchen beteiligen werden.
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Abrufberechtigt für diesen Rahmenvertrag sind neben der TenneT Offshore GmbH die folgenden autorisierten Gesellschaften nach §§ 15 ff. AktG:
— TenneT TSO GmbH,
— TenneT Offshore 1. Beteiligungsges. mbH,
— TenneT Offshore 9. Beteiligungsges. mbH,
— TenneT Offshore DolWin3 GmbH and Co. KG,
— DC Nordseekabel GmbH and Co. KG
Auf Verlangen des AG können weitere abrufberechtigte Stellen in den Leistungsumfang einbezogen werden.
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Die geschätzte, auskömmliche Höchstmenge etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt gem. Ziff. II.1.5.) dieser Ankündigung EUR 15.000.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet.
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TenneT behält sich aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie vor, in Abhängigkeit mit den jeweils gültigen örtlichen Regularien zur Zusammenkunft von Personengruppen in geschlossenen Räumlichkeiten die Verhandlungen in persona oder per Videokonferenz durchzuführen. TenneT hebt hierbei hervor, dass beide Arten der Verhandlungsdurchführung als gleichwertig angesehen werden und zu keinen Nachteilen seitens der Bieter führen werden. Ebenso stellt es TenneT den Bietern frei, selbst auf Verhandlungen in persona zu verzichten und die Teilnahme per Videokonferenz durchzuführen. Werden Verhandlungen vor Ort durchgeführt, sind jeweils die örtlich geltenden Covid-19-Regelungen sowie etwaige Einreisebestimmungen maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de