Vergabe von Fahrleistungen im ÖPNV - Buslinie 650 und Nachtschwärmer-Busse Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2022
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9971780
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fahrleistungen im ÖPNV - Buslinie 650 und Nachtschwärmer-Busse
Nachtschwärmer: Gesamter Landkreis Cham einschl. Teile Landkreis Regensburg und Tschechien
Buslinie 650: Großraum Bad Kötzting - Furth im Wald
Nachtschwärmer:
Vergeben werden 6 Nachtschwärmer-Linien für drei Jahre. Beim Nachtschwärmer handelt es sich um einen Mischbetrieb von festen Linien- und On-Demand-Betrieb. Die Busse verkehren von Oktober bis April von Samstag auf Sonntag. Aufgrund des Mischbetriebes kommen sowohl Kleinbusse mit 8 Fahrgastplätzen als auch Standartbusse mit 20 bis 55 Fahrgastplätze zum Einsatz. Es werden insgesamt 6 Einzellose (Umläufe) vergeben.
Vertragsbeginn: 01.10.2022 / Vertragsende 30.04.2025
Buslinie VLC 650 Bad Kötzting-Rimbach-Furth im Wald:
In einem Loos wird der komplette Betrieb der Buslinie 650 für 5 Jahre als Bruttoverkehr vergeben (Gesamtfahrleistung p.a. ca. 69.000 KM). Der Betrieb ist durchgehend mit einen Fahrzeug machbar. Zum Einsatz kommt ein 12-M-Standart-KOM gemäß Anforderungsprofil aus dem Nahverkehrsplan.
Vertragsbeginn: 06.09.2023 / Vertragsende: 31.08.2028
Die vom Landkreis Cham betrauten Kreiswerke führen die Vergabeverfahren durch. Es handelt sich um ein offenes VOL-Verfahren, wo die Unterlagen ohne Schutzgebühr bei der genannten Adresse ab sofort verfügbar sind.
Schlusstermin für die Angebotsabgabe:
Nachtschwärmer: 18. März 2022
Buslinie 650: 29. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben