Neubau FOS/BOS, Ingolstadt - 3540 Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung:404-0133-2021-B-IN Referenznummer der Bekanntmachung: 404-0133-2021-B-IN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 841/ 3052450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FOS/BOS, Ingolstadt - 3540 Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung:404-0133-2021-B-IN
- ca. 975 m² Wandfliesen inkl. Abdichtungsarbeiten
- ca. 500 m² Bodenfliesen inkl. Abdichtungsarbeiten
- ca. 900 m² Betonwerkstein nach DIN 18500
- 382 St Betonwerkstein-Treppenstufen
- 8 St Sauberlaufmatten inkl. Aluminiumwinkelrahmen
Stadt Ingolstadt
siehe II 1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
-Kopie der Handwerkskarteoder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
-Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche EuropäischeEigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nachAufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten andererUnternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sollen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für
den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Information aller
Bieter noch möglich ist.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf
Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre
Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen Sollten Sie bereits ein
Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote
in Textform zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Sofern Sie in der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender registriert sind,
können Sie auch darüber digital anbieten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: München
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise
mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ingolstadt.de