Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Maria-Ward-Schulstiftung beabsichtigt die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen. Zu sanieren sind mehrere unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteile. An die Schule gehen derzeit mehr als 700 Schüler.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.