Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach Referenznummer der Bekanntmachung: 21229 AS SM 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-as.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach
Los 1: Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz,
Los 2: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport der Sperrabfall- und Altholzmengen sowie die Verwertung der Altholzmengen des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Sperrabfall und Altholz an derzeit 28 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Sperrabfalls und Altholzabfalls von
den Recyclinghöfen inkl. Transport sowie Verwertung des Altholzes. In 2018-2020 durchschnittlich: 61 Stück ca. 36 m3 Absetzmulden nach DIN 30720. Für das Jahr 2022 werden folgende Mengen an Sperrabfall und Altholz prognostiziert: 2.200 Mg/a und 3.000 Mg/a. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den
veranschlagten Wert von 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Sammlung, die Übernahme, der Transport und Übergabe der Sperrmüll- und
Altholzmengen im Holsystem des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für das Jahr 2022 wird eine Sperrmüll- und Altholzmenge von 150 Mg/a bzw. 225 Mg/a
prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Ort: Ebermannsdorf
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen.