KSL-20010 Kommunaler Wohnungsbau Brunnerhof Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BRH-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wendelstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
KSL-20010 Kommunaler Wohnungsbau Brunnerhof
Für die Maßnahme sind drei Neubauten geplant - zwei baugleiche Geschosswohnungsbauten im Osten
(Häuser 2+3) und ein Ersatzneubau für das ehemals denkmalgeschützte Wohnstallhaus (Haus1).
Haus 1 wurde in der Vorplanung als 2-Spänner konzipiert (5 Wohneinheiten, jeweils 3-Zimmer-Wohnungen).
Der Aufzug soll wegen der anteilig hohen Nebenkosten vorerst nur vorgerichtet werden.
Haus 2 und 3 (-> beide baugleich) sind als 3-Spänner konzipiert, mit jeweils 8 Wohneinheiten (2- bis 5-Zimmer-
Wohneinheiten).
Die Neubauten fügen sich in Maß und Nutzung in die Umgebung ein (Wohngebäude, E+1+Satteldach) und sind
geprägt von einer einfachen Bauweise ohne Unterkellerung.
Wendelstein
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 3-9 inkl.
besonderer Leistung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
(— Stufe 1: Leistungsphase 1-2), - Ausführung bereits erfolgt.
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4, inklusive besonderer Leistungen
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-7
— Stufe 4: Leistungsphasen 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen
3 – 4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu
beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 3-9 inkl.
besonderer Leistung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
(— Stufe 1: Leistungsphase 1- 2), - Ausführung bereits erfolgt.
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4, inklusive besonderer Leistungen
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-7
— Stufe 4: Leistungsphasen 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen
3 – 4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu
beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4)Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.