2021-1002984_Flughafen München_TGA-Planung LP 5-8 / SiKo E04 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1002984
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-1002984_Flughafen München_TGA-Planung LP 5-8 / SiKo E04
Aufgrund der signifikanten Rückgänge im Passagieraufkommen 2020ff bietet sich die Gelegenheit, dieses Zeitfenster dafür zu nutzen, um sämtliche Kontrollstellen der zentralen Sicherheits-kontrolle im Terminal 2 (SiKo E04) bei laufendem Betrieb mit einer neuen Kontrollspurtechnologie, die seit 2019 bereits im Terminal 2 getestet wird, auszustatten.
Ein Komplettrollout dieser neuen Spurentechnologie bedingt durch den erhöhten Platzbedarf einen kompletten Umbau / Restrukturie-rung des derzeitigen Sicherheitskontrollbereichs inkl. Umverlegung des angrenzenden Bordkartenkontroll- und Stauflächenbereichs (Lining). Die Gesamtmaßnahme findet in mehreren Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs statt.
Hierzu zählen u.a.: Rückbau der bestehenden Sicherheitskontrollen inkl. Luftsicherheitslinie und SiKo-Überdachung; Aufbau einer neuen Sicherheitskontrolle inkl. Luftsicherheitslinie und neuer Über-dachung; Aufbau neue Medienversorgung; Aufbau einer neuen sicherheitstechnischen Überwachung; Schaffung neuer Betriebs-räume; Umbau First-Class-Bereich Lufthansa.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Die Planungsleistung umfasst gem. DIN 276 folgende Kosten-gruppen: 410, 430, 440, 470, 480. Ziel ist die Gebäudetechnische Erschließung bis hin zur Fertiginstallation in den Mietflächen der Regierung von Oberbayern bzw. Deutschen Lufthansa. Nur für die Anbindung der Passagierkontrollspuren werden Schnittstellen erstellt, an die der Mieter anschließen kann. Vereinzelte sicherheitsrelevante Systeme, wie z.B. Brandmeldeanlage, elektroakustische Anlagen usw. werden durch den Auftragneh-mer geplant. Die Fachabteilung des Auftraggebers steht als Berater zur Verfügung.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt einzeln in vier Projektstufen.
Projektstufe1: Ausführungsplanung
(HOAI- Leistungsphase 5)
Projektstufe 2: Vorbereitung der Vergabe
(HOAI- Leistungsphase 6)
Projektstufe 3: Mitwirkung bei der Vergabe
(HOAI- Leistungsphase 7)
Projektstufe 4: Objektüberwachung
(HOAI- Leistungsphase 8)
Die Projektstufe 1 wird mit Abschluss des Vertrages fest beauftragt. Für die weite-ren Projektstufen besteht eine Abrufoption zugunsten des Auftraggebers. Ein An-spruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Ziffer I.3) zu entnehmen.
Die Planungsleistung setzt auf die bisher erbrachten Planungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 auf. Der zukünftige Auftragnehmer hat die vorliegenden Planungsergebnisse zu Beginn der Projektstufe 1 vollumfänglich zu prüfen und insoweit anzupassen und zu ver-vollständigen, dass sie für ihn eine hinreichende Planungsgrundlage für die weitere, von ihm zu erstellende Planung sind. Die bisherige Planung muss sich der Auftragnehmer nach an Anpassung und Vervollständi-gung somit zu Eigen machen wie seine eigene Planung.
Abrufoption zugunsten des Auftraggebers für Projektstufen 2+3, siehe Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung LP5-8 / SiKo E04
Ort: Ebenhausen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRSN2
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.