ÖPNV-Busverkehr / Linie 810 Cham - Falkenstein - Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2022
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPNV-Busverkehr / Linie 810 Cham - Falkenstein - Regensburg
Landkreis Cham mit Teile im Landkreis Regensburg
Vorabbekanntmachung mit Aufruf zum Antrag auf eigenwirtschaftlichen Verkehr der Buslinie VLC 810 / RVV 5a Cham - Falkenstein - Regensburg
Für den vorrangigen eigenwirtschaftlichen Betrieb gelten folgende Vorgaben:
Fahrplan:
Der angepasste Basisfahrplan ist Grundlage für den Antrag: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/busverbindungen/
Bezugnehmend auf die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (Beschluss vom 20.11.2020) im Landkreis Cham ist die Achse Cham - Falkenstein - Regensburg als sogenannte Hauptachse bzw. Oberzentrumsanschluss definiert. Zur Erfüllung des Minimalstandards ist in Ergänzung zum veröffentlichten Basisfahrplan an Sonn- und Feiertagen (auch werktäglichen gesetzlichen Feiertagen) jeweils Vormittag und Nachmittag ein Fahrtenpaar zwischen Cham - Falkenstein - Wörth a.d. Donau (Regensburgerstr.) anzubieten. Dabei ist in Wörth (Reitfeld) der Anschluss zum RVV-Angebot Linie 5 unmittelbar herzustellen.
Aufgrund des Fahrgastaufkommens (Stand 01/2022) ist bei den Fahrten 12, 28, 16, und 03 ein Großraumbus im Einsatz. Bei der Fahrt 12 und 13 ist zudem ein weiterer Großraumbus als Verstärker (nicht im Fahrplan veröffentlicht) im Einsatz.
Die Gesamtfahrleistung p.a. beträgt ca. 125.000 Km
Fahrzeug:
Der Fahrzeugeinsatz inkl. Fahrplanversorgung ergibt sich aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/mobilitaetszentrale/
Die Regelung daraus gilt auch für die Teilabschnitte im Landkreis Regensburg. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit gelten ergänzend.
Tarif:
Es kommt der RVV-Tarif gemäß den genehmigten Fahrpreis- und Zonentafeln zur Anwendung. Der Betreiber erhält dafür eine Zuscheidung, welche sich aus der realen und anteiligen Tarifergiebigkeit ergibt. Dafür werden in bestimmten Zyklen Erhebungen durchgeführt und die anteiligen Nutzer daraus abgeleitet. Der Betreiber hält zudem einen Busverkauf vor, welcher in die Abrechnung mit einfließt. Die mögliche Betriebsübertragung im Abschnitt Kirnberg-Regensburg behält sich der RVV vor.
Im Binnenverkehr des Abschnitt Aumbrunn bis Cham kommt ausschließlich der VLC-Tarif gemäß genehmigten Preistafeln zur Anwendung. Der Erlösanspruch für die Linie 810 ergibt sich aus dem VLC-Erlösgutachten, welches nach den Beschlüssen der Tarifgemeinschaft in bestimmten Abschnitten fortgeschrieben wird. Der Betreiber hat den Anspruch, vollwertiges und stimmberechtigtes Mitglied der Tarifgemeinschaft zu werden. Für den Busverkauf ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich. Die ABO-Abwicklung, Online-Vertrieb, Vorverkauf, Jahresabwicklung erfolgt über die Geschäftsstelle. Der Betreiber hat sich an den anteiligen Kosten zu beteiligen.
Über die allgemeine Vorschrift (ÖPNV-Satzung) hat der Landkreis Cham Höchtstarife festgelegt. Somit steht dem Betreiber eine Ausgleichszahlung zum genehmigten Fahrpreis zu, welche über die VLC abgerechnet wird. Die Ausgleichszahlung nach SGB und PBefG 45a ist nicht in der VLC-Poolung enthalten und vom Betreiber selbstständig zu beantragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufruf zum Antrag auf Eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Frist bis 31.05.2022. Angebotsabgabe in Form der Antragstellung auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Linienkonzession bei der zuständigen Genehmigungsbehörde: Regierung der Oberpfalz / Emmeramsplatz in Regensburg.
Neben dem maßgeblichen Fahrplan sind dem Antrag weitere Unterlagen beizufügen: Erklärung zum Fahrzeug, Tarif und Datenversorgung gemäß den Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan des Landkreis Cham. Den Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn dieser sich in allen Punkten konform mit dem Nahverkehrsplan "Landkreis Cham" erklärt. Für die Abschnitte im Landkreis Regensburg gelten auch die Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan Cham. Die Erklärung ist für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge abzugeben. Nachdem die Linie 810 den Linienbündel "Schorndorf" zugeordnet ist, wird im Rahmen den Laufzeitharmonisierung die maximale Laufzeit auf den 30.04.2026 verkürzt.
Sollte innerhalb der genannten Frist (31.05.2022) kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, wird im Rahmen der Direktvergabe die Dienstleistung an den kommunalen Eigenbetrieb der Kreiswerke Cham vergeben.