Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Innentüren BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Innentüren BA 1
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Im ersten Bauabschnitt wird das dreigeschoßige Erweiterungsgebäude errichtet mit einer Länge von ca. 80 m und einer Breite von ca. 7,2 m.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet im Wesentlichen folgende (Teil-) Leistungen:
- Werk- und Montageplanung auf Grundlage der Ausführungsplanung Architekt
- Produktion, Lieferung, Einbau Innentüren
Isen, Bräuanger 1
Produktion, Lieferung und Montage von Innentüren als Drehflügeltüren, Türblätter mit Vollspanmittellage, Dicke mind. 50 mm, Oberfläche Schichtstoff HPL, Türzargen als zweiteilige Stahlblech- Zargen mit dreiseitiger Dichtung; Montage in Betonwänden, Hinterfüllung mit Mörtel MG III; Montage auf Trockenbau/Holz, Hinterfüllung mit Mineralwolle; Objektbänder je Tür drei Stück, Oberfläche Edelstahl; ca. 47 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis zur Befugnis der Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass - Plattform
Information der Bieter erfolgt elektronisch über die aumass - Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.