MPI für Evolutionsbiologie in Plön- Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Z.LIMN.A.000100.310.VOB.2001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Evolutionsbiologie in Plön- Rohbauarbeiten
Erw. Rohbauarbeiten bestehend aus folgenden Teilleistungen:
BAUSTELLENEINRICHTUNG
ERDARBEITEN
GRUNDLEITUNGEN / TIEFBAU SANITÄR U. HEIZUNG
GERÜSTARBEITEN
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
MAUERARBEITEN
ABDICHTUNGSARBEITEN
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG (Stand ab April 2020).“
Siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Evolutionsbiologie in Plön- Rohbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren der ausgeschriebenen Leistungen für Rohbaurabeiten wird aus schwerwiegenden Gründen gem. § 17 Abs. I Nr.1 VOB/A aufgehoben werden.
Die Ausschreibung wird auf Grundlage des § 17 Abs.1, Nr.1 VOB/A aufgehoben, da schwerwie-gend Gründe vorliegen die eine Aufhebung rechtfertigen. Die aktuelle Budgetreserven der Gesamtmaßnahmen beträgt ca. 294T€ netto. Eine Beauftragung des vorliegenden Angebots der Fa. Dechant hoch- und Ingenieurbau GmbH würde zu einer Überschreitung des Gesamtbudget in Höhe von ca. 1,8 Mio €netto führen. Die entspräche einer Überschreitung von ca. 8 % der kalkulierten Gesamtbaukosten zu einem Zeitpunkt, an dem gerade einmal knapp 23 % der Leistungen (inkl. Rohbau)vergeben wäre. Vor dem Hintergrund der Aktuellen Marktsituation im Baugewerbe (Hohe Unternehmensauslastung/ extreme Material Preissteigerungen Stahl/ Holz, usw./ Lieferengpässe der Industrie/ etc ist die Gesamt Finanzierung der noch bis Ende 2024 laufenden Baummaßnahmen akut gefährdet.(Ausführliche Begründung siehe Vergabe Vorschlag vom 24.06.2021 in Interne Daten Speicher)
Nach Aufhebung der Ausschreibung wird deshalb eine Neuausschreibung der Rohbaurabeiten im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB /A ist das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmen Wettbewerb zulässig, wenn bei einem offen Verfahren nur unannehmbare Angebote abgegeben worden sind, und in das Verhand-lungsverfahren alle und nur die Bieter aus dem vorangegangen Verfahren einbezogen werden, die fachkundige und leistungsfähig (geeignet) sind.
Änderungen an den Vergabeunterlagen und des Leistungsumfangs sind nur marginal zu erwarten. Die Baubevollmächtige Frau Kaiser ist hiervon informiert und hat dem weiteren Vorgehen zugestimmt.
Aufgestellt:
gez. N. Mühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).