SARS-CoV-2 Antigen Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0163
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-CoV-2 Antigen Selbsttests
Kauf von SARS-CoV-2 Antigen Selbsttests
für verschiedene städt. Dienststellen im Auftrags des POR-P 5.21
Landeshauptstadt München - Personalreferat
Deutschland
Kauf von 150.000 Stück SARS-CoV-2 Antigen Selbsttests
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. Rundschreiben vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im
Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur
Coronapandemie ist es zulässig, Leistungen schnell und
verfahrenseffizient über das Verhandlungsverfahren o.TNW zu
beschaffen.
Das Verfahren wurde nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angewandt,
weil
(1) es liegt ein unvorhergesehenes Ereignis vor,
(2) es bestehen äußerst dringliche und zwingende Gründe,
welche die Einhaltung der in anderen Verfahren
vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
(3) ein kausaler Zusammenhang zwischen dem
unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht,
die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Die Bundesregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (§ 28B IfSG) beschlossen. Die epidemische Lage wurde aufgehoben und die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Deshalb benötigt die LHM schnellstmöglich Selbsttests für Ihre Mitarbeiter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SARS-CoV-2 Antigen Selbsttests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.