Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei cTMS-Geräten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei cTMS-Geräten
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei identischen Geräten für die kontrollierbare transkranielle Magnetstimulation (cTMS-Geräten) (min. 2000 V und min. 5400A) und vier zugehörigen Spulen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei identischen cTMS-Geräten (min. 2000 V und min. 5400A) und vier zugehörigen Spulen.
Im Rahmen des Projekts Modular extended Transcranial Magnetic Stimulation (TMS) (im Folgenden: MEXT) verfolgt die UniBw M das Ziel, einen neuartigen TMS-Stimulator zu entwickeln, der durch einen Multilevel-Aufbau dazu in der Lage sein soll, beliebige Signalformen zu erzeugen. Dadurch soll es möglich sein, kompaktere, leisere, räumlich genauere und transportablere TMS-Geräte zu fertigen, mit denen zusätzlich eine selektivere Stimulation ausgewählter neuronaler Areale möglich ist.
Die UniBw M plant, das im Projekt zu entwickelnde TMS-Gerät mit den fortgeschrittensten und bereits auf dem Markt vorhandenen TMS-Geräten zu vergleichen, damit Sie den Mehrwert der im Projekt entwickelten TMS-Geräte demonstrieren kann. Kooperationspartner im Projekt sind die Universitäten Regensburg und München. An beiden Universitäten errichtet die UniBw M in Zusammenarbeit Messplätze. Die UniBw M benötigt für die beiden Messplätze jeweils ein cTMS-Gerät.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die UniBw M darf zur Beschaffung der beiden cTMS-Geräte mit Brainbox Ltd. (Brainbox) nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen.
Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Brainbox Ltd. (Brainbox) ist Monopolist für die zu beschaffenden Leistungen. Einzig Brainbox bietet cTMS-Geräte an. Andere Anbieter bieten lediglich konventionelle TMS-Geräte an, die ausschließlich sinusförmige Stimulationsimpulse aussenden können.
Zu dem Auftragsgegenstand besteht auch keine Alternative oder Ersatzlösung. Insbesondere kommt nicht in Betracht, auf die Anforderung der cTMS-Technik zu verzichten. Ein Ziel des Projekts ist, das verbesserte Leistungsprofil des im Projekt zu entwickelnden TMS-Geräts mit bereits auf dem Markt verfügbaren TMS-Geräten und den ihnen zugrundeliegenden Techniken zu vergleichen. Brainbox ist der einzige Anbieter von Geräten mit der cTMS-Technik. Das Projektziel, den Leistungsvorsprung des im Projekt zu entwickelnden TMS-Geräts zu demonstrieren, kann die UniBw M nicht erreichen, wenn sie das von ihr zu entwickelnde Gerät nicht mit den fortgeschrittensten und bereits auf dem Markt verfügbaren Techniken vergleicht. Die cTMS-Geräte verfügen gegenüber den konventionellen TMS-Geräten über einen erheblichen technischen Vorsprung, da sie verschiedenförmige Stimulationsimpulse aussenden können. Sie stellen damit den neuesten Stand der Technik dar.
Die UniBw M hat die Auftragsparameter nicht künstlich eingeschränkt. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, Brainbox zu bevorzugen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die cTMS-Funktion zu fordern, damit sie den Mehrwert des im Projekt entwickelten TMS-Geräts demonstrieren kann.
Die UniBw M hat mit der Vorgabe der cTMS-Technik die Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten. Mit der Vorgabe der cTMS-Technik hat die UniBw M lediglich den Projekterfolg im Blick. Sie benötigt die cTMS-Geräte, um das im Projekt zu entwickelnde TMS-Gerät mit den fortgeschrittensten TMS-Geräten zu vergleichen. Ohne die cTMS-Geräte ist der Gesamterfolg des Projektes gefährdet, weil kein wissenschaftsmethodischer Vergleich zwischen den fortgeschrittensten TMS-Geräten und dem im Projekt zu entwickelnden TMS-Gerät möglich ist.
Ziel des Projekts ist, TMS-Geräte zu entwickeln, die unter anderem verschiedenförmige Stimulationsimpulse aussenden können. Um den Mehrwert der im Projekt entwickelten TMS-Geräte festzustellen, umfasst das Projekt den Vergleich der entwickelten Geräte mit den neuesten cTMS-Geräten. Insbesondere weil die cTMS-Geräte von Brainbox ebenfalls verschiedenförmige Stimulationsimpulse aussenden können, kann die UniBw M den Vorteil der eigenen TMS-Geräte nur demonstrieren, wenn sie die im Projekt entwickelten Geräte mit diesen cTMS-Geräten vergleicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Cardiff
NUTS-Code: UKL22 Cardiff and Vale of Glamorgan
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.