TNW_Stadt Bogen - Neubau Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 3/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bogen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Bogen - Neubau Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Bogen plant den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle am Freundorfer Weg. Eine Vorplanung ist bereits vorhanden und wird gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
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Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
94327 Bogen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Bogen plant den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle am Freundorfer Weg. Eine Vorplanung ist bereits vorhanden und wird gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
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Der konkrete Bebauungsplan (Am Weinberg I) befindet sich noch in der Entwicklung. Ziel ist es, Mitte des Jahres 2022 einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorlegen zu können.
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Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden auf grob 30,6 Mio. EUR brutto geschätzt. Ein vorabgestimmtes Raumprogramm liegt vor. Entsprechende Raumbücher sind noch vom Auftragnehmer zu erstellen und fortzuführen.
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Das pädagogische Konzept ist vorliegend sehr wichtig, auch die Ausstattung spielt eine entscheidende Rolle. Diese (KG 600) ist vom Auftragnehmer mit zu betreuen.
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Der Neubau der 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten. Die gegenwärtigen und zukünftigen pädagogischen Herausforderungen, wie z. B. digitale Klassenzimmer, offene Ganztagsschule in Form des Lernhauskonzeptes usw. sollen baulich ermöglicht werden. Die gesetzlich und normativ geforderten Gebäudestandards sind zu erfüllen. Das neue Schulgebäude soll Platz für ca. 400 Schülerinnen und Schüler bieten. Das 2-geschossige Gebäude soll in den Geländeverlauf eingeläutet werden. Eine Hybridbauweise ist favorisiert. Die 2-Feld-Sporthalle ist nicht als Versammlungsstätte auszugestalten.
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Die Fachplaner sind bereits beauftragt und können der Vorplanung entnommen werden. Eine Cloud-Lösung zum Austausch von Plänen ist bereits installiert, der Austausch findet über die Plattform "Planfred" statt.
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Eine Förderung nach FAG soll stattfinden. Dafür ist es zwingend aufgrund des zeitlichen Ablaufs notwendig, dass der entsprechende Förderantrag bis Ende September 2022 fertiggestellt ist. Ein Baubeginn ist dann für Frühjahr 2023 vorgesehen, das Schulgebäude selbst soll nach einer Bauzeit von etwa 2,5 Jahren dann ab September 2025 genutzt werden können. Bis dahin ist ein funktionsfähiges Schulgebäude zu errichten, die Fertigstellung der Außenanlagen und der Turnhalle kann hierzu etwas zeitversetzt stattfinden, soll jedoch auch so zügig wie möglich erfolgen. Der geplante zeitliche Ablauf ist der Vorplanung zu entnehmen. Die Vorplanung wird bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt, sofern eine den Vergabeunterlagen beigefügte Geheimhaltung vorab eingereicht wird.
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Der Auftraggeber legt äußerst hohen Wert auf die fristgerechte Einreichung des Förderantrags. Eine Unterstützung bei der Erstellung der Förderunterlagen (sowohl Antrag als auch Verwendungsnachweis) ist durch den Auftragnehmer notwendig. Hierbei muss eine Trennung nach Schulgebäude und Sporthalle stattfinden. Die Schnittstellen müssen sauber ermittelt und dargestellt werden. Eine Unterstützung zur Erstellung des Verwendungsnachweises entsprechend den Vorgaben der Regierung wird vom Auftragnehmer erwartet.
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Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben.)
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Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
5 Punkte: ab 8 Architekten / Ingenieuren
3 Punkte: ab 6 Architekten / Ingenieuren
1 Punkt: ab 4 Architekten / Ingenieuren
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben.)
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Mindestkriterium: 1 bauvorlageberechtigter Architekt / Ingenieur und 3 weitere Berufsträger (Architekt oder Ingenieur)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulgebäude (sehr gut vergleichbar)
- Sporthalle (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude aus dem Bereich Bildung/Wissenschaft/Forschung (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Umbau/Sanierung (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Lernhauskonzept (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 26 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
Die Erstellung des Förderantrags muss zwingend bis Ende September 2022 erfolgen.
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In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Die Vorplanung wird den Bewerbern gegen Abgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Geheimhaltungserklärung, spätestens jedoch in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Mindestkriterium: 500.000,- EUR Umsatz / Jahr
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Schulgebäude, Sporthalle, Sonstige Gebäude aus dem Bereich Bildung/Wissenschaft/Forschung, Neubau, Umbau/Sanierung, Erfahrung mit Lernhauskonzept, Erfahrung mit Fördermitteln
c.) erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 26 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
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Mindestkriterium: 1 bauvorlageberechtigter Architekt / Ingenieur und 3 weitere Berufsträger (Architekt oder Ingenieur)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Die Erstellung des Förderantrags muss zwingend bis Ende September 2022 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRS6R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.