"Fake News" Detection in Twitter-Daten, Themenanalyse und Netzwerkanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - LU065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Fake News" Detection in Twitter-Daten, Themenanalyse und Netzwerkanalyse
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt Media for Peace (M4P) verfolgt das Institut für Journalistik der UniBw M das Ziel, Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um mit einem Journalismus, der innovativ, nachhaltig und ethisch orientiert ist, in Kriegs- und Konfliktregionen konfliktsensitiv, deeskalierend und friedensfördernd tätig zu sein.
Auftragsgegenstand ist eine "Fake News" Detection sowie (optional) eine Themen- und Netzwerkanalyse.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Auftragsgegenstand ist die Analyse von Daten aus der Twitter-Sphäre Afghanistans und Libanons für das dtec.bw-Projekt "Media 4 Peace" (M4P) mit dem Ziel, "Fake News" im Twitter-Diskurs zu identifizieren (Teilmodul "Fake News"-Detection).
Vorgelagert sind diesem Teilmodul jeweils optional die Analyse von Daten aus der Twitter-Sphäre Afghanistans und Libanons mit dem Ziel, (1) die wichtigsten Themen, die Nutzer*innen von offiziellen sowie weiteren gesichteten Accounts auf der Social-Media-Plattform diskutieren, zu identifizieren und ausgewählte Konfliktthemen inklusive ihrer Hauptakteure auf Twitter tiefer zu analysieren (Optionales Teilmodul: Themenanalyse (Topic Modeling)) sowie (2) die Verbindung zwischen Hauptakteuren dieser Diskussionen von Konfliktthemen untereinander zu erforschen (Optionales Teilmodul: Netzwerkanalyse).
Die UniBw M behält sich vor, dem/der Auftragnehmer/in bei Bedarf weitere optionale Leistungen im Zusammenhang mit der Analyse von Daten aus der Twitter-Sphäre Afghanistans und Libanons für das dtec.bw-Projekt "Media 4 Peace" (M4P) zu übertragen.
Die UniBw M hat für die "Fake News" Detection, die Themenanalyse und Netzwerkanalyse insgesamt ein Budget in Höhe von EUR 425.000,00 (brutto) zur Verfügung. Die UniBw M behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen sowie das Verfahren teilweise oder insgesamt aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird bis zu 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen,
sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung
steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der
Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern,
die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber
aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu
ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten
berücksichtigen (vgl. Ziffer III.1.3)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein
vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3.) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch
Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind ("Fake News" Detection, Netzwerkanalyse und Themenanalyse).
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied):
a) Referenzen, also Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Telefonnummer. Als vergleichbar gelten Aufträge, die die Twitterdaten-Analyse im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Projekten betreffen, möglichst auch in Zusammenarbeit mit Journalismus-Anbietern und möglichst auf mehreren Sprachen, d.h. über die Sprachen Deutsch und Englisch hinaus, bspw. Französisch, Arabisch, Dari, Paschtu.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
c) Eigenerklärung zur Erfahrung mit der Datenbeschaffung über Twitter API. Der Bewerber sollte mindestens schon einmal Zugang/Zugriff über eine Enterprise API gehabt haben.
d) Eigenerklärung, mit welchen Programmiersprachen der Bewerber arbeitet. Der Bewerber sollte mindestens Erfahrung im Umgang mit Python haben, wobei er ergänzend auch R einsetzen kann.
e) Eigenerklärung über die für das Projekt vorhandene technische Ausstattung, bspw. Server-Kapazitäten.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum
Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in
Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bewerbern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRKF8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.