Schulverband Hohenwart - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Hohenwart - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38ff. HOAI
Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gem. §§ 38ff. HOAI bei stufenweiser Beauftragung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Schulverband Hohenwart plant den Neubau der Grund- und Mittelschule mit 3fach-Turnhalle in Hohenwart in direkter Nachbarschaft zur Bestandsschule. Die Realisierung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die Aufgabenstellung umfasst neben den großzügigen naturnah gestalteten Freiflächen für Pausenhöfe auch Spielgeräte, sowie die Errichtung eines neuen Sportplatzes mit Rasenspielfeld, Hartplatz und weiteren Sporteinrichtungen. Kostenansatz:Die Kostenschätzung der Freianlagen beziffert sich auf [Betrag gelöscht] EUR brutto. Kennwerte:Grundstück: ca. 34.800 m²Grundfläche Gebäude:- Schule, Sporthalle, Energiezentral und Tribüne: ca. 6.400 m²Grundflächen Außenanlagen:- Flächen Befestigt: ca. 4.100 m²- EPDM Flächen: ca. 2.100 m² Termine - in Abhängigkeit der Förderbehörde:Planung / Ausschreibung LP 5-7: ab I. Quartal 2022Nutzungsaufnahme Schule: 31.07.2024Rückbau Bestandsgebäude und Erstellung Sportanlagen: ab 08.2024Realisierung Gesamtmaßnahme: ab II. Quartal 2022 bis IV. Quartal 2025
Zusätzliche oder besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.