Neubau Feuerwehrgerätehaus Memmelsdorf Objektplanung Gebäude und Innenräume — Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmelsdorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.memmelsdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Memmelsdorf Objektplanung Gebäude und Innenräume — Architektenleistungen
Die Gemeinde Memmelsdorf plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
Der Neubau wird für 6 Fahrzeugstellplätze errichtet (4 x Stellplatzgröße 3 + 2 x Stellplatzgröße 1).
Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für die Feuerwehr nach DIN 14092 bei angenommenen 70 Personen (60 Herren, 10 Damen).
Das Gebäude soll barrierefrei sein.
Eine funktionale und kompakte Bauweise werden angestrebt.
Das Gebäude soll Nachhaltig und Wirtschaftlich im Betrieb und Unterhalt sein.
Die mind. Standards nach GEG sind einzuhalten.
Neben dem Übungshof ist ein Außenwaschplatz geplant.
Die zu bebauende Fläche auf mehreren benachbarten Grundstücken ist derzeit unbebaut.
Am westlichen Baufeldrand befindet sich lediglich ein Pumpwerk der Gemeinde. Auf den Grundstücken sind diverse Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, etc.) vorhanden.
Auf den Grundstücken verläuft ein Arm des Leitenbaches.
Es liegt eine Vorplanung vor als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 – 700) werden auf ca. 3,8 Mio. EUR brutto geschätzt.
Kennzahlen aus Vorentwurf:
— BGF ca. 1 230 m2,
— NRF ca. 900 m2.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV — Planungsphase 2021 / 2022,
— Abgabe Bau- und Förderantrag 1. Quartal 2022,
— Bauausführung ab 3. Quartal 2022,
— Bauliche Fertigstellung 4. Quartal 2023,
— Abrechnung / Verwendungsnachweis 2024.
Memmelsdorf
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur LPH 3+4, weiter beabsichtigt mit LPH 5-9,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar Vorplanung mit Kostenschätzung (LPH 1 + 2) erbracht.
Die vorliegende Vorplanung ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrgerätehaus Memmelsdorf Objektplanung Gebäude und Innenräume — Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schmittvogels-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland