Einstufiger nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerolzhofen
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gerolzhofen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einstufiger nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der Marktplatz zwischen Altem Rathaus und der Stadtpfarrkirche, dem so genannten „Steigerwald-Dom“, hat eine lange Historie und ist das
kulturelle und gesellschaftliche Zentrum der Stadt. Hier „trifft man sich“.
Die Stadt Gerolzhofen will grundlegende Sanierungen an Kanal und Leitungsführungen im Bereich des Marktplatzes vornehmen. Anschließend
müssen die Oberflächen und Ausstattungen auf dem Platz neu gestaltet werden. Dazu soll als erster Schritt ein freiraum-planerischer
Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die heutige Gestaltung geht auf eine Generalsanierung Mitte der 1980er Jahre zurück und ist
durch die flächen-hafte Verwendung von Natursteinpflaster gekennzeichnet. Aus dieser Umgestaltung resultierte auch der Standort des neuen
Brunnens des Künstlers Manfred Reinhart, der 1999 fertig gestellt wurde. Mit dem Realisierungswettbewerb soll nun eine dauerhafte und
zukunftsfähige Gestaltung gefunden werden, die den vielfältigen Nutzungsansprüchen sowie den klimatischen und gesellschaftlichen
Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird.
Dabei kommt der Neuordnung des Verkehrs und der Reduzierung der Flächen für den ruhenden Verkehr besondere Bedeutung zu.
Um ein Büro zu finden, das gemeinsam mit der Stadt Gerolzhofen die beste Lösung entwickelt und umsetzt, hat man sich für einen
nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungs- und Ideenwettbewerb entschieden.
Die Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 HOAI 2021 sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches
sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Gerolzhofen mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1
bis 9 im Sinne der § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2);
Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der
Beauftragung entgegensteht.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon fünf gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit
anschließendem
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt/-innen, Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen. Architekt/-innen sind nur in
Arbeitsgemeinschaften unter Federführung von Landschaftsarchitekt/-innen oder Stadtplaner/-innen teilnahmeberechtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 10 Teilnehmer (zusätzlich zu den fünf gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten
Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los. Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 21.02.2021, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den
Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform des Staatsanzeiger e-Services, Kennwort Marktplatz Gerolzhofen. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu
verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Name des Bewerbers (Büroname) oder der Bewerbergemeinschaft mit Rechtsform und Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
- Angabe zum Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ bzw. "Stadtplaner" (Kammernummer,
Kammerurkunde etc.)
- Eigenerklärung mit der Versicherung, dass:
alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, dass die genannten Wettbewerbsbedingungen anerkannt werden, dass eine Teilnahmeberechtigung
im Sinne der oben genannten Kriterien besteht, dass keine Teilnahmehindernisse nach § 4 (2) RPW, nach §§ 6 und 73 Abs.3 VgV sowie nach §§ 123, 124
und 128 GWB vorliegen,
- sich kein weiteres Mitglied einer bestehenden Arbeits- oder Bürogemeinschaft bzw. sich kein mit mir / uns wirtschaftlich verknüpftes Unternehmen
bewirbt,
- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat mit deren Unterschrift auf dem Bewerbungsformular.
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten
vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung des Marktplatzes“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt ein-gereicht werden.
Dies ist auf einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen. Die Referenz kann auch ein Projekt sein, welches die Bewerbenden als Projektleitende in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.
Erwartet wird auf dem Referenzblatt aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt mit ver-gleichbarer Komplexität:
•eine innerstädtische Platz- oder Freianlage
•Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2020
•min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021
•min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
•Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos des Projektes
Architekt/-innen, Landschaftsarchitekt/-innen, Stadtplaner/-innen
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
•termingemäß eingegangen sind.
•den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
•keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
•in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
•Nutzungsqualität und Atmosphäre
•Funktionalität
•Gestaltungsqualität
•Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von 45.000,00 € netto bereitgestellt.
Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 15.000,00 € (1.000 € je Teilnehmer x 15 Teilnehmende) und aus dem Preisgeld in Höhe von 30.000,00 € zusammen.
Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmende ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
Das Preisgeld von 30.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: 15.000,00 € (netto)
2. Preis: 9.000,00 € (netto)
3. Preis: 6.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnis-ses mit den Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, stufenweise wie folgt beauftragen:
Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2);
Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7);
Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9).
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenen-falls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung sei-nes Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientieren-den Charakter.
Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entsprechend auf das Honorar der Bearbeitungsstufe I angerechnet.
Verhandlungsverfahren:
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung ( § 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
Die Bietenden/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungs-summen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungs-summen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
-Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient).
-Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2020 ersichtlich ist.
Ziel ist es, denjenigen Bietenden zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Zuschlagskriterien:
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
Platzierung im Planungswettbewerb 60% (davon 1. Preis 100% / 2. Preis 60% / 3. Preis 20%).
Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 15%
Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 10%
Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens 5%
Honorarangebot 10%
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der