Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-001_20
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von
- ca. 12.100 m2 Unterhaltsreinigung für Los 1,
- ca. 18.100 m2 Unterhaltsreinigung für Los 2,
- ca. 11.600 m2 Unterhaltsreinigung für Los 3
- ca. 19.600 m2 Unterhaltsreinigung für Los 4
- ca. 14.700 m2 Unterhaltsreinigung für Los 5
- ca. 2.700 m2 Unterhaltsreinigung für Los 6 und
- ca. 44.500 m2 Glas/Fassadenreinigung für Los 7
sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterhalts- und Glasreinigung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2 700 m
Unterhaltsreinigung für Los 6 und Sonderarbeiten.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2 700 m
Unterhaltsreinigung für Los 6 und Sonderarbeiten.
Fristlose Kündigung des Gebietsloses 6; kurzfristige Abhilfe um neues Vergabeverfahren vorzubereiten