Rahmenvereinbarung Antigenschnelltests - SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006211
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Antigenschnelltests - SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung
Die Stadt Nürnberg will eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests abschließen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr sollen mit einer festen Anzahl an Bietern Mini-Wettbewerbe zum Einzelabruf von Lieferungen durchgeführt werden.
Antigenschnelltests - SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung
maximal zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat und insbesondere, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden sind
- Erklärung, dass Ihr Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem aktuellen sowie prognostizierten Pandemiegeschehen. Antigenschnelltests stellen ein sehr wichtiges Mittel zur Pandemiebekämpfung dar. Es besteht derzeit ein ständiger Bedarf und die Lagerbestände nehmen ab. Eine Rahmenvereinbarung soll schnellstmöglich abgeschlossen werden, um zukünftige, konkrete Beschaffungen von Antigenschnelltests möglichst bald und im Rahmen von Mini-Wettbewerben mit verkürzten Zeitaufwand durchführen zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.