Rahmenvertrag Sofware Zoom 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000617
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sofware Zoom 2022
1. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden Einrichtungen den Rahmenvertrag Software Zoom 2022.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von zeitlich befristeten Lizenzen und Services zur Nutzung von Zoom Produkten durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
• Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
• Julius-Maximilians-Universität Würzburg
• Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
• Ludwig-Maximilians-Universität München
• Otto-Friedrich-Universität Bamberg
• Technische Universität München
• Universität Augsburg
• Universität Bayreuth
• Universität der Bundeswehr München
• Universität Passau
• Universität Regensburg
Hochschulen
• Akademie der Bildenden Künste München
• Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
• Hochschule für angewandte Wissenschaften München
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
• Hochschule für Fernsehen und Film München
• Hochschule für Musik Nürnberg
• Hochschule für Musik und Theater München
• Hochschule für Musik Würzburg
• Katholische Stiftungshochschule München
• Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
• Technische Hochschule Aschaffenburg
• Technische Hochschule Deggendorf
• Technische Hochschule Ingolstadt
• Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
• Technische Hochschule Rosenheim
Universitätskliniken
• Universitätsklinikum Würzburg
Akademische Einrichtungen
• Bayerische Staatsbibliothek
• Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München, die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
EDU Site Wide Selection (Campuslizenz) – Education
EDU Site Wide Bundle Selection (Campuslizenz) – Education
Standard Education Pricing (No Site Wide Deployment – Education – Mitarbeitende
Standard Education Pricing (No Site Wide Deployment – Education – Studierende
Cloud-Aufzeichnung 3 TB – Cloud Recording (Lizenzen für Bildungswesen)
Großes Meeting 500 – 500 Participants Meeting (Lizenzen für Bildungswesen)
Großes Meeting 1000 – 1000 Participants Meeting (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 500 – Webinar 500 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 1000 – Webinar 1000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 3000 – Webinar 3000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Konferenzraum-Connector – Room Connector (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Rooms-Lizenzen - Konferenzräume mit Video (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom-Phone Pro (Lizenzen für Bildungswesen)
Cloud-Aufzeichnung 100 GB (Lizenzen für Bildungswesen)
Cloud-Aufzeichnung 500 GB (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 5000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 10000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Webinar 10000+ (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 500 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 1000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 3000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 5000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 10000 (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom Events 10000+ (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom-Phone Pro Global Select (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom-Phone Pro Add-on für internationale Anrufe (Lizenzen für Bildungswesen)
Zoom-Phone Pro Gebührenfreie Telefonnummern (Lizenzen für Bildungswesen)
Einzellizenzen für Universitätskliniken (No Site Wide Deployment)
Cloud-Aufzeichnung 3 TB – Cloud Recording (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Großes Meeting 500 – 500 Participants Meeting (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Großes Meeting 1000 – 1000 Participants Meeting (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 500 – Webinar 500 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 1000 – Webinar 1000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 3000 – Webinar 3000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Konferenzraum-Connector – Room Connector (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Rooms-Lizenzen - Konferenzräume mit Video (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom-Phone Pro (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Cloud-Aufzeichnung 100 GB (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Cloud-Aufzeichnung 500 GB (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 5000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 10000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Webinar 10000+ (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 500 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 1000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 3000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 5000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 10000 (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom Events 10000+ (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom-Phone Pro Global Select (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom-Phone Pro Add-on für internationale Anrufe (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Zoom-Phone Pro Gebührenfreie Telefonnummern (Lizenzen für Gesundheitswesen)
Bezug von Consultingleistungen (Präsenztermin/vor Ort) – Stundensatz
Bezug von Consultingleistungen (Online-Termin/Remote-Betreuung) – Stundensatz
Es sind insgesamt zwei Vertragsverlängerungen um jeweils 12 Monate bis maximal zum 28.02.2025 durch den Auftraggeber möglich. Die Verlängerungsanzeige erfolgt gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich, spätestens 3 Monate vor dem Laufzeitende im gegenseitigen Einvernehmen.
siehe Leistungsbeschreibung
Der Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- 1 Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Sofern zur Legitimation der Offenlegung personenbezogener Daten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, ist die Unterlage Rahmenauftragsverarbeitung BGB.pdf maßgeblich.
- Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung zu akzeptieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen
Ort: Würzburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]