Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Referenznummer der Bekanntmachung: 003/22 EU o
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und anderen Microsoftlizenzen sowie die Verlängerung von Software-Assurance.
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) ist derzeit Vertragspartner eines Microsoft Enterprise Agreement (EA).
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle eines Handelspartners. Seine Aufgaben sind Dienstleistungen über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und anderen Microsoftlizenzen.
Dazu zählen:
- Übernahme einer Partnerfunktion, entsprechend des BMI EA
- Durchführung der regelmäßigen allgemeinen Tätigkeiten zur Abwicklung und Betreuung der Konditionenverträge und weitergehende Leistungen im Bereich Lizenz- und Vertragsüberwachung
- Verwaltung der Verträge
- Unterstützung bei der Jahresmeldung (TrueUp)
- TrueUp: Beratung beim Bezug von neuen Lizenzen
- Beratung über Lizenzeinsatz, Lizenzmanagement und Lizenzoptimierung
- Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoft Produkte
- Unterstützung bei der Nutzung von Software Assurance Leistungen
maximal einmal 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235797
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235797
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235797
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle von der Fa. Microsoft in Deutschland über das Enterprise-Agreement/den Konzernvertrag lieferbaren Software- Produkte sowie Software-Assurance und Online-Produkte unter Berücksichtigung des gültigen Einkaufspreises beim Lizenzgeber
unter Zugrundelegung der Rabatte des BMI-Konzernvertrages und dem Aufschlag bzw. Abschlag zur Verfügung zu stellen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235797
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu) – Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland