Vergabeverfahren Wäschereileistungen für die MÜNCHENSTIFT GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabeverfahren Wäschereileistungen für die MÜNCHENSTIFT GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchenstift.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Wäschereileistungen für die MÜNCHENSTIFT GmbH
Versorgung des Auftraggebers mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bettwaren und der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung, weiterhin die Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Rücklieferung der Bewohnerwäsche und von kundeneigener Wäsche an insgesamt 12 Standorten der MÜNCHENSTIFT in München. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die MÜNCHENSTIFT, eine gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt München, ist mit rund 1.900 Mitarbeiter*innen und rund 3.000 Bewohner*innen in 13 Häusern eines der größten Dienstleistungsunternehmen für die Senior*innen in München.
Die Liegenschaften der MÜNCHENSTIFT umfassen derzeit 9 große, vollstationäre Pflegeeinrichtungen innerhalb Münchens und 4 Häuser des selbständigen Wohnens.
Mit Wäsche zu versorgen sind die jeweiligen Bewohner*innen und Mitarbeitende in den jeweiligen Häusern, dies sind derzeit ca. 2.000 Bewohner*innen und ca. 1.800 Mitarbeitende.
Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung und sachgerechte Aufbereitung von Bett-, Frottier- und weiterer Wäsche (Stationswäsche), von Berufs- und Bereichskleidung und die sachgerechte Aufbereitung der Wäsche und Kleidung der Bewohner*innen inklusive der damit verbundenen Logistik in den Häusern.
Die Logistik in den Häusern umfasst die bewohnerbezogen sortierte Anlieferung der Bewohnerwäsche auf den Wohnbereich, die lieferstellenbezogene Anlieferung der Stationswäsche, das Einsortieren der Berufskleidung in Fächer und das Abholen der Schmutzwäsche von den Verwendungsstellen.
zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft
Eigenerklärung
a. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
b. sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b. sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
c. sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
d. sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e. sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
f. sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
g. sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
h. sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat.
II. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben/Erklärungen/Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Bieter ausgeschlossen.
III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister beziehen.
I. Eigenerklärungen
- Angaben zum Umsatz vergleichbarer Leistungen
- Angaben zur Anzahl Beschäftigten
- Haftpflichtversicherung
II. Die Vorgaben gem III.1.1) Ziff. II gelten entspr.
III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.1 und III.1.3 gelten auch hier, soweit sie sich auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beziehen.
Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung, 2 mal maximiert pro Versicherungsjahr
3 Mio € für Personenschäden
3 Mio € für Sachschäden
3 Mio € für Vermögensschäden
400.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
5.000 € Schlüssel- und Transponderverlust
I.
- Falls zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
- Benennung von mindestens 1 Kooperationsbetrieb der die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall der Betriebsstätte Auftragnehmers übernimmt.
- Benennung des Standorts / der Standorte, der die Leistungen erbringt inkl. Benennung evtl. Nachunternehmer
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Referenzen
- Angaben zur freien Kapazität der Betriebsstätte
- RAL-GZ 992/2 – Krankenhauswäsche (oder vergleichbar)
- RAL-GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben (oder vergleichbar)
- RAL-GZ 992/4 – Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen (oder vergleichbar)
- Zertifikat Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination (oder vergleichbar)
- Eigenerklärung über geeignete Referenzen über ausgeführte Aufträge: Name des Unternehmens, das den Auftrag durchgeführt hat, Beschreibung der Leistungen beim Referenzauftraggeber, Angaben zur Vergleichbarkeit, Beschreibung der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbkt, Laufzeit mit Daten, Name des Auftraggebers, Adresse, vollst Name des Ansprechpartners, Tel, E-Mail; Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des AG bei den jeweiligen Referenzauftraggeber ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
II. Die Vorgaben gem III.1.1) Ziff. II gelten entspr.
III. Weitere Anforderungen unter Ziff. III.1.1 und III.1.2 gelten auch hier, soweit sie sich auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit beziehen.
- Referenzen: Benennung von mindestens 3 aktuellen Referenzen vergleichbarer Leistungen bzgl. Wäscheversorgung von Senioreneinrichtungen; Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens; Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung vorgesehen ist; Der Bieter macht Angaben zur Gesamtzahl versorgter Betten/Plätze sowie bezogen auf Miet-Stationswäsche, Miet-Berufsbekleidung und Bewohnerwäsche. Durch Addition der Angaben in den einzelnen Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
Gesamtzahl versorgter Betten / Plätze: 2.000
Betten / Plätze mit Miet-Stationswäsche 1.500
Personen mit Miet-Berufskleidung 2.000
Personen mit Bewohnerwäsche 2.000
- Freie Kapazität
Stationswäsche 2.000 kg pro Tag
Berufskleidung: 2.000 Stück pro Tag
Bewohnerwäsche: 12.000 Stück pro Tag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
Es ist keine vor-Ort-Besichtigung erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.