Chorakademie Weißenohe - Planungsleistungen im Bauwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 031/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckental
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.chorzentrum-kloser-weissenohe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Chorakademie Weißenohe - Planungsleistungen im Bauwesen
Sanierung und Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zum Chorzentrum des Fränkischen Sängerbundes.
Fachplanerleistungen in vier Losen
Los 1: Tragwerksplanung (LPH 3 - 6 HOAI)
Los 2: Technische Ausrüstung, Heizung-Lüftung-Sanitär (AG1,2,3, ggfs. 7 und 8, § 53 Abs. 2 HOAI, LPH 3 - 9)
Los 3: Technische Ausrüstung, Elektroplanung (AG 4 ff. § 53 Abs. 2 HOAI, LPH 3- 9)
Los 4: Freianlagen (LPH 3 - 9 HOAI
Tragwerksplanung (LPH3 - 6 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des
Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als
Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich
soll als Besondere Leistung der LPH 8 - Objektu?berwachung, ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung
des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - beauftragt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Technische Ausrüstung, Heizung-Lüftung-Sanitär-Planung (LPH 3 - 9 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Technische Ausrüstung, hier die HLS-Planungsleistungen (AG 1 bis 3, ggfs. 7 und 8
§ 53 Abs. 2 Nr. 1 1-3 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem
Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der HLS-Planung vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Technische Ausrüstung, Elektroplanung (LPH 3-9 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Technische Ausrüstung, hier die Elektroplanungsleistungen (AG 4,5 und ggfs. 6, § 53
Abs. 2 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum
sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der HLS-Planung vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Freianlagenplanung (LPH 3 - 9)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Freianlagenplanung (§ 38 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des
Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als
Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der Freianlagenplanung vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des BA1 Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen, Tennenlohe
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://tga-erlangen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen, Tennenlohe
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://tga-erlangen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wgf-nuernberg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRSEC
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der
Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2
GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.