Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP207 Verschieberegal Lagerhalle Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP207
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP207 Verschieberegal Lagerhalle
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP207 Verschieberegal Lagerhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant.
Zur zusätzlichen Lagerung von Ersatzteilen wird eine Lagerhalle als Stahlbau errichtet (ca. 21 x 19 x 8 m).
In diese Lagerhalle soll ein Verschieberegallager errichtet werden. Die Schienen des Regals werden in die obere Lage der Stahlbetonbodenplatte eingebaut.
Das Leistungsbild dieser Ausschreibung umfasst die Lieferung und Errichtung des Verschieberegallagers.
Auftragsumfang:
- Technische Bearbeitung mit Werk – und Montageplanung
- Lieferung und Errichtung Verschieberegallager
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen,
2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer
Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %),
4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %),
5. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR
(nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im
Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 5 %),
6. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %),
7. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %).
8. Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf
Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %),
9. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %),
10. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(Gewichtung 2 %),
11. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des
Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
12. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens
über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %).
13. Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit Bauausführung
2016 bis 2021. (Gewichtung zweimal 33 % = 66 %), Wertung jeweils im Vergleich zur
Ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt
nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten Wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei Durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z. B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten
Unterlagen dort hinterlegt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.