Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0011/0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Sanitärinstallation
Abwasser
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abwasser Gussrohr ca. 75 m, Formteile Guss ca. 65 St., PP-Rohr ca. 330 m Formteile PP ca. 420 St. - Abwasser fetthaltig PP-Rohr ca. 110 m, Formteile ca. 180 St.- Wasserverteilung Rohr Stahl niro geschweißt diverse Nennweiten ca. 550 m, Formteile diverse Nennweiten ca. 950 St.- Einrichtungsgegenstände diverseAbmessungen Waschtische ca. 40 St., diverse Abmessungen wc·s ca. 25 St., Urinale ca. 14 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.