Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Lüftungsinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0011/0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Lüftungsinstallation
Lüftungsleitungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Lüftungsleitungen Kanal eckig ca: 540 m2 Formteile ca. 680 m2, Kanal rundca.430m Formteile ca. 33 St.- Lüftungsleitungen Küche Kanal eckig ca. 75m2 Formteile ca. 60 m2, Kanal Küche Rund 35 m Formteile rund ca. 60 St. BSK ca. 3 St.- Auslässe Drallauslass ca. 50 St., Lüftungsgitter ca. 75 St.- Auslässe Küche Verdrängungs-/Schlitzauslässe ca. 10 St. Erfassungshaube ca. 1 St.- Lüftungsgeräte Zuluft ca. 2 St., Abluft ca. 2 St., Kompacktlüftungsgerät ca. 1 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.