Erweiterung Grund- und Mittelschule Markt Bissingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bissingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bissingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grund- und Mittelschule Markt Bissingen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Bissingen.
86657 Bissingen
Der Schulverband Bissingen beabsichtigt die Grund- und Mittelschule zu erweitern. Das Schulgrundstück liegt an der Stillnauer Straße 2 und hat die Flurnummer 464. Um den Umfang der Baumaßnahme abschätzen zu können, hat der Schulaufwandsträger eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel soll es sein, eine Erweiterung ohne teure Auslagerungen des Unterrichtsbetriebes zu realisieren. Die Volksschule Bissingen wurde 1963/1964 neu errichtet und 1969/1970 erweitert. Die beiden Bauabschnitte sind einhüftig und haben eine Gesamtlänge von ca. 104 Meter. Der Höhenunterschied im Gelände, bezogen auf die Länge des Schulgebäudes, beträgt über 3 Meter. Dieser wird innerhalb des Gebäudes über 2 Treppenanlagen im Flur und mit jeweils 8 Steigungen ausgeglichen. Der Bestand ist in der Länge mit 2 Versätzen dreigeteilt. 1988 wurde auf der Nordseite ein weiterer Flügel (ebenfalls einhüftig) angesetzt. Die beiden ältesten Flügel wurden ab 2011 gründlichst saniert. In diesem Zuge wurde auch eine Hackschnitzelanlage eingebaut. Der südseitige Pausenhof wurde in diesem Zusammenhang komplett neugestaltet.
Die Erweiterung von 1969/1970 als dritter Teil, wurde bisher von der Sanierung ausgespart. Aufgrund der in den beiden Fluren befindlichen Differenztreppen, ist keine Barrierefreiheit gegeben. Ein Aufzug fehlt. Die Bestandsschule ist zweigeschossig mit flachen Satteldächern, das heißt EG + 1. OG, der mittlere Gebäudeabschnitt ist teilunterkellert.
Die Grund- und Mittelschule Bissingen weist aufgrund von Schülerzuwächsen derzeit einen Fehlbedarf von ca. 1 000 m2 aus. Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie sieht vor, in einem ersten Bauabschnitt in der Nord-West-Ecke der Schulanlage, einen 2-3 geschossigen Erweiterungsbau zu realisieren. Nach Fertigstellung dieses ersten Bauabschnitts, soll der zweite Bauabschnitt auf der Ostseite angefügt werden. Hierfür wird der 2. BA von 1969/1970 abgebrochen. Der neue 2. BA soll ebenfalls 2-3 geschossig realisiert werden. Ziel ist es, die gesamte Schulanlage barrierefrei zu gestalten. So ist im Konzept der Machbarkeitsstudie der Einbau des Aufzugs im nördlichen Bereich notwendig. Im Zuge der weiteren Planung wird erwartet, dass vom Planungsteam weitere Lösungsansätze untersucht werden, um die wirtschaftlichste Lösung darstellen zu können. Es ist somit im weiteren Projektverlauf auch nicht ausgeschlossen, dass die Umsetzung der Maßnahme an Stelle von Erweiterungsneubauten auch durch Bestandsanierungen realisiert werden.
— Stufe 1 – LPH 1-2,
— Stufe 2 – LPH 3-4,
— Stufe 3 – LPH 5-7,
— Stufe 4 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht. Entsprechend der Festlegung von eventuellen Förder- bzw. Bauabschnitten können die einzelnen Stufen auch abschnittsweise abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwöhrth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bissingen
Postleitzahl: 86657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]