Softwarearchitekt mit mehrjähriger Erfahrung in Java für das IT-Dienstleistungszentrum im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GHO000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarearchitekt mit mehrjähriger Erfahrung in Java für das IT-Dienstleistungszentrum im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ziel der Ausschreibung ist es, Beratung für die Weiterentwicklung der Softwarearchitektur im Sachgebiet „Applikations- und Datenbankentwicklung für Rasterdaten, 3D-Gebäude, DGM und Festpunkte“ des IT-Dienstleistungszentrums (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) zu erhalten.
Geplanter Vertragsbeginn ist 20.12.2021.
Die Kernlaufzeit des EVB-IT Dienstvertrages beträgt 12 Monate (220 Personentage). Im Anschluss an die Kernlaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate (a 110 Personentage) verlängert werden.
Die Dienstleistung umfasst dabei die folgenden Aufgaben:
Grundlegende Analyse der vorhandenen Softwarearchitektur hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten
Die Codebasis soll durch den Auftragnehmer möglichst schlank und übersichtlich wer-den.
Für die Teammitglieder muss die Orientierung darin und der Umgang damit gut zu bewältigen sein.
Entwicklung und Refactoring von Bibliotheken und Programmen (vor allem Java-Desktop auf Basis von JavaFx) anhand der Analyseergebnisse.
Selbstständige Entwicklung und Implementierung technischer Problemlösungen
Austausch mit dem Team
Dokumentation und Wissensweitergabe ans Team
zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 6 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softwarearchitekt mit mehrjähriger Erfahrung in Java für das IT-Dienstleistungszentrum im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hays.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht und ausschließlich elektronisch abgewickelt (Ausschreibungsnummer: 2021GHO000005).
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit [Betrag gelöscht] EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.