Geisteswissenschaftl. Zentrum Erlangen (GWZ-ER) FAU Erlangen-Nürnberg Erweiterungsneubau, Umbau und Sanierung Himbeerpalast, Planungswettbewerb VgV/RPW 2013 für Architekten u. Landschaftsarchitekten
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stbaer.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geisteswissenschaftl. Zentrum Erlangen (GWZ-ER) FAU Erlangen-Nürnberg Erweiterungsneubau, Umbau und Sanierung Himbeerpalast, Planungswettbewerb VgV/RPW 2013 für Architekten u. Landschaftsarchitekten
Die Einrichtungen der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU Erlangen-Nürnberg sind derzeit in einem weit verzweigten Netz verschiedener sanierungsbedürftiger Gebäude/Gebäudekomplexe verteilt. Die sogenannte „Bilokalität“ (Erlangen-Nürnberg) erzeugt eine institutionelle wie räumliche Trennung.
Mit dem Erwerb des Himbeerpalastes (ehemals Siemens) durch den Freistaat Bayern soll nun mit der Zusammenlegung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie als Teil des Geisteswissenschaftlichen Zentrums Erlangen (GWZ-ER) der FAU Erlangen-Nürnberg eine räumliche Neuordnung erfolgen. Der aus den 50-er Jahren stammende denkmalgeschützte Gebäudekomplex mit derzeit ca. 23 000 m2 Gesamtnutzfläche (NUF 1-7) soll den südlichen Abschluss der geplanten neuen Wissenschaftsachse im Zentrum von Erlangen bilden und auf die für das GWZ-ER benötigte Gesamtnutzfläche von 29 500 m2 erweitert werden. Es ist geplant mit der notwendigen Erweiterung, Umbaus und Sanierung
des Himbeerpalastes, die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, Zentrale wissenschaftliche und universitäre Einrichtungen, eine Mensateria und eine Universitätsbibliothek unterzubringen. Die Universitätsbibliothek nimmt dabei eine Nutzfläche von ca. 8 800 m2 ein. Die universitätseigenen Freianlagen stehen mit den angrenzenden Straßen in direktem Bezug zum öffentlichen Stadtraum und sind innerhalb der Blockstruktur des Himbeerpalastes integrativer Bestandteil des Hochbaus.
Im Rahmen dieses Planungswettbewerbes sollen für das neue Geisteswissenschaftliche Zentrum Erlangen umsetzbare, attraktive und identitätsstiftende Lösungen zu Sanierung, Umbau und Erweiterungsneubau des Himbeerpalastes, sowie der dazugehörigen universitätseigenen Freianlagen, erarbeitet werden.
Verfahren:
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 werden die Teilnehmer*innen für den Wettbewerb ermittelt. Hierfür werden als Höchstzahl 20 Teilnehmer*innen zugelassen, die die für das Auswahlverfahren vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe III.1.10) erfüllen. Vom Ausrichter werden 5 von max. 20 Teilnehmer*innen, welche ebenfalls vorbenannte Auswahlkriterien erfüllen, gesetzt (siehe auch IV.1.7) Übersteigt die nach Prüfung verbleibende Bewerberanzahl die nach IV 1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer*innen, entscheidet gemäß §3 Abs. 3 RPW das Los.
Die Wettbewerbsaufgabe ist durch Berufsangehörige der unter II.1.1) genannten Disziplinen – Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen – zu bearbeiten (siehe auch III.2.1). Die Beteiligung von weiteren Fachplaner*innen ist nur als Fachberater*innen und nicht als Mitverfasser*innen möglich.
Der Ausrichter (Auftraggeber) wird, sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit allen Preisträger*innen durchführen und vorbehaltlich der Bewertung und Entscheidung des Preisgerichtes, eine*n Preisträger*in (Architekt*innen + Landschaftsarchitekt*innen) mit den Planungsleistungen nach §34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und §39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) beauftragen.
Vertragsgrundlage werden die Vertragsmuster (VHF Bayern), die unter folgendem Link eingesehen werden können: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberuflichedienstleistungen/ index.php#link_4
Der Ausrichter (Auftraggeber) wird stufenweise, beginnend mit Stufe 1B (LPH2), mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI beauftragen, sofern jeweils kein wichtiger Grund gegen eine Weiterbeauftragung spricht. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus, den*die Auftragnehmer*in mit weiteren Leistungsphasen (LPH 6-9) und soweit erforderlich mit Besonderen Leistungen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb sind zwingend die vorbereiteten Bewerbungsformulare (siehe Abschnitt VI.3 Punk B der Wettbewerbsbekanntmachung) zu verwenden, die digital unter der unter Punkt – I.3) – angegebenen Internetadresse abgerufen werden können. Auf die weiteren Angaben unter Punkt – VI.3) Zusätzliche Angaben (der Wettbewerbsbekanntmachung) – wird hingewiesen.
Zulassungsbereich:
Fristgerechter Eingang der Bewerbung in Schriftform und Nachforderung
Mehrfachbeteiligungen:
Auswahlkriterien, Notwendige Erklärungen, Angaben und Nachweise zum Zwecke der Auswahl der
Teilnehmer*innen zum Planungswettbewerb:
1. allgemeine Angaben,
2. Angaben zu einem besonderen Berufsstand,
3. Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
4. Berufshaftpflichtversicherung,
5. fachliche Anforderungen: Referenzen (Formblatt Eigenerklärung).
— fachliche Anforderungen Architekten*innen: Referenzprojekt (Objektplanung Gebäude),
— fachliche Anforderungen Landschaftsarchitekten*innen: Referenzprojekt (Objektplanung Freianlagen).
Auswahl der Teilnehmer*innen:
Siehe Volltext Bewerbungsunterlagen: https://www.stbaer.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/ planungswettbewerbe/
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der*die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Erlangen
Land: Deutschland