medizinische Masken für Lehrkräfte 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MBR000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
medizinische Masken für Lehrkräfte 2022
Beschaffung von insgesamt ca. 14 Mio. medizinischen Gesichtsmasken des Typs II R für die Lehrkräfte der staatlichen bayerischen Schulen und privaten Förderschulen sowie Auslieferung in zwei Tranchen (Kalenderwoche 12 und Kalenderwoche 21 in 2022) an die 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberbayern
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Niederbayern
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberpfalz
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberfranken
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Mittelfranken
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Unterfranken
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 12. Kalenderwoche in 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Schwaben
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberbayern
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Niederbayern
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberpfalz
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberfranken
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Mittelfranken
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Unterfranken
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Schwaben
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Kriterien gelten für alle Lose dieser Vergabe:
Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB).
Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 der Vergabeunterlagen „Eignung und Ausschlussgründe“ sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der Vergabeunterlagen zu finden.
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124
GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unter-nehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
- Angaben zum Unternehmen (EK-02-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt der Vergabeunterlagen „Angaben zum Unternehmen“ die dort geforderten An-gaben zum Unternehmen vorzunehmen. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen.
Nachfolgende Kriterien gelten für alle Lose dieser Vergabe:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
- Betriebshaftpflichtversicherung (EK-03-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
• er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.
- Umsatzdarstellung (EK-04-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Lieferung von medizinischen Masken“ (EK-04-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2019 – 2021) in Euro netto abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu
kennzeichnen.
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gilt folgende Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird:
• spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Lieferung von medizinischen Masken“ (EK-04-A): mind. [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr für 2020 als auch für 2021.
Für alle Lose dieser Vergabe gelten die folgenden Mindeststandards:
- Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
- Mindestanforderung an den Jahresumsatz
• spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Lieferung von medizinischen Masken“ (EK-04-A): mind. [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr für 2020 als auch für 2021
Nachfolgenden Kriterien gelten für alle Lose dieser Vergabe:
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
- Qualitätssicherung (EK-05-A):
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen
Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
- EU-Konformitätserklärung zu CE-Kennzeichnung (EK-06-A):
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „EU-Konformitätserklärung“ zu erklären, dass die Produkte über eine CE-Kennzeichnung nach Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 verfügen, und als Nachweis die entsprechende EU-Konformitätserklärung des -
Herstellers in Kopie beizufügen.
- Prüfbericht DIN EN 14683:2019-10 (EK-07-A):
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Prüfbericht DIN EN 14683:2019-10“ zu erklären, dass die Produkte den Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10 entsprechend und als Nachweis den entsprechenden Prüfbericht nach DIN EN 14683:2019-10 in Kopie
beizufügen.
- Fotografien von Maske und Verpackung (EK-08-A):
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Fotografien von Maske und Verpackung“ zu erklären, dass die Masken und Verpackungen allen gesetzlich anzuwendenden Regelungen entsprechen. Zum Nachweis hat er Fotografien von einer Maske und einer
Verpackung von allen Seiten und mit lesbarer Schrift beizufügen.
- Unternehmensreferenzen (EK-09-A) (siehe hierzu nachfolgendes Feld "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
Für alle Lose dieser Vergabe gelten die folgenden Mindeststandards:
- EU-Konformitätserklärung zu CE-Kennzeichnung:
CE-Kennzeichnung nach Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745
- Prüfbericht DIN EN 14683:2019-10:
Produkte entsprechen den Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10
- Unternehmensreferenzen (EK-09-A):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung
dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu mindestens folgende Anzahl an Referenzen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden) aus den letzten drei (3) Jahren anzugeben:
• mind. 1 Referenz über die Lieferung von medizinischen Masken Typ II R mit CE-Kennzeichnung mit einer Mindestanzahl von
o Lose 1 und 8 (Oberbayern): mind. 500.000 Stück,
o Lose 5 und 12 (Mittelfranken) und Lose 7 und 14 (Schwaben): mind. 250.000 Stück,
o Lose 2 und 9 (Niederbayern), Lose 3 und 10 (Oberpfalz), Los 4 und 11 (Oberfranken) und Lose 6 und 13 (Unterfranken): mind. 150.000 Stück,
• mind. 1 Referenz über die Auslieferung von Medizinprodukten an folgende Mindestanzahl an verschiedenen Bestimmungsorten innerhalb derselben Woche:
o Lose 1 und 8 (Oberbayern): mind. 10 Orte,
o alle anderen Lose: mind. 5 Orte.
Die beiden Referenzen können auch denselben Auftrag betreffen.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Kurztitel des Referenzprojekts,
• Referenzgeber inkl. Angabe der Organisationseinheit,
• Referenzansprechpartnern und Kontaktdaten,
• Branche der Geschäftstätigkeit des Referenzgebers,
• Angaben zum Auftragszeitraum,
• Auftragsvolumen, d. h. Anzahl der gelieferten medizinischen Masken/Artikel,
• Anzahl der Bestimmungsorte, an die die Produkte geliefert wurden,
• aussagekräftige Kurzbeschreibung von Zielen und Inhalten des Referenzprojekts,
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten abgeschlossenen Leistungen der Bieter selbst erbracht hat.
Abgeschlossene Referenzen müssen in den drei (3) Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurückliegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die als X-Kriterium in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet ist und einen Ausschlussgrund darstellt.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Bieter als Auftragnehmer in Betracht, durch die keine ausbeuterische Kinderarbeit droht. Der Bieter und jeder Unterauftragnehmer, der im Wege der Eignungsleihe herangezogen wird, muss daher die Erklärung gemäß Anlage 6 „Erklärung zu Kinderarbeit“ einreichen. Beabsichtigt der Bieter, dessen Angebot nach der Auswertung den Zuschlag erhalten soll, den Einsatz eines bloßen Unterauftragnehmers, so hat vor Zuschlagserteilung zudem auch der bloße Unterauftragnehmer die Erklärung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 „Bietergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
- Einsatz anderer Unternehmen: In der Anlage 3 „Teilleistungen anderer Unternehmen“ ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht (Anlage 3 Erklärung zu lit. a oder lit. b bzw. lit. c).
Unterauftragnehmer ist jedes Unternehmen, das einen Teil der Leistung ausführt.
Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe (Erklärung zu lit. b) und dem „bloßen“ Unterauftragnehmereinsatz (Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden:
- Eignungsleihe: Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzern-verbundene Unternehmen, freie
Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen, um die Eignungskriterien zu erfüllen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen.
In Anlage 3 „Teilleistungen anderer Unternehmen“ ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Ge-brauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
• in Anlage 3 „Teilleistungen anderer Unternehmen“ hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,
• für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und
• er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage 4 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) einzureichen, um nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
- Bloßer Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 3 „Teilleistungen anderer Unternehmen“ unter lit. c – zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer
Unterauftragnehmereinsatz“). Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann.
Hinweis: Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (entsprechend Anlage 5) nachgewiesen werden.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern:
• die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und
• den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden (entsprechend Anlage 4).
Es steht dem Bieter frei, diese Informationen bereits früher einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.