Fremdvergabe Basis-Technologien der N-ERGIE IT GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdvergabe Basis-Technologien der N-ERGIE IT GmbH
Fremdvergabe Basis-Technologien der N-ERGIE IT GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieses Projektes ist die Durchführung einer Ausschreibung, um einen adäquaten Dienstleister am Markt zu identifizieren, der die aufgeführten Kernpunkte/Leistungen in der geforderten Qualität zum besten Preis-/Leistungsverhältnis für die N-ERGIE IT GmbH erbringt und den Betrieb der ausgeschriebenen Leistungen nach der Durchführung eines Transitionsprojektes übernimmt.
Die übergeordnete Zielsetzung des Outtasking-Vorhabens beinhaltet im Wesentlichen folgende Kernpunkte:
• Bereitstellung und Betrieb spezifischer Infrastrukturkomponenten und -dienste. Diese unterteilen sich in folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Datenbankdistributionen wie Oracle, DB2, MSSQL und weitere
- Backup mittels des Produktes Veeam
- Unix-Betriebssysteme der Distributionen SUSE, Red Hat, Ubuntu und IBM AIX inkl.
zugehöriger HA-Lösungen
- UNIX basierende Container-Virtualisierung beispielweise mittels Docker/Kubernetes
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden.
Bewertung gem. Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeerklärung gemäß Formblatt A-02
2. Erklärung Unterauftragnehmer
3. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Muss-Kriterium, wenn Einsatz von Unterauftragnehmer siehe A-05 erfolgt)
4.Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (auch für Subunternehmer)
5. Erklärung zur Eignungsleihe
6.Eigenerklärung zur Einhaltung der Service-Level-Vereinbarung (Musskriterium)
7. Eigenerklärung zum übermittelten Leistungsspektrum (Musskriterium)
8. Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium)
9. Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister (Musskriterium)
10. Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 + 124 GWB vorliegen (Musskriterium)
11. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Eigenerklärung) (Musskriterium)
12. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache und Anerkennung deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall (Musskriterium)
13. Zertifizierung nach ISO 27001 (Gewichtung 10 Punkte)
14. Zertifizierung nach ISO 9001 (Gewichtung 10 Punkte)
15. Zertifizierung nach ISO 20000 (Gewichtung 10 Punkte)
16. Zertifizierung nach IDW PS 951 Typ B oder vergleichbar (Gewichtung 10 Punkte)
17. Mindestlohnerklärung (Musskriterium)
18. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (oder vergleichbares) (Gewichtung 10 Punkte)
19. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Musskriterium)
20. Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu SCHREMS II (Musskriterium)
21. Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform) (Gewichtung 40 Punkte)
22. Umsätze der letzten vier Geschäftsjahre (bei vergleichbaren Leistungen) (Gewichtung 30 Punkte)
23. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Musskriterium)
24. Personelle Ausstattung der letzten 4 Jahre im Bereich des Auftragsgegenstandes Formblatt A-12 (Gewichtung 20 Punkte)
25. Pro angegebener Technologie sind jeweils zwei abgeschlossene Referenzen über Transition Projekte die in den stabilen Regelbetrieb überführt wurden und in einem vom Auftraggeber bereitgestelltem Rechenzentrum betrieben werden. Als referenzierte Menge und Serviceumfang ist hier mindestens folgendes zu berücksichtigen: (siehe hierzu auch Formblatt A-04)
• Linux: Distributionen auf virtueller und physikalischer Hardware (vorwiegend RedHat auf VMware Environment) ; 200 virtuelle Server
(Gewichtung 40 Punkte) Container-Virtualisierung: 3000 virtuelle Container
• AIX: IBM Power Virtual Server (LPAR), HMC Management, HACMP-Cluster ; 100 virtuelle Server (Gewichtung 40 Punkte)
• Veeam Backup&Replication: Vorwiegend für Oracle, MS-SQL, Exchange und VMware Environment ; 500 TB managed Backup
(Gewichtung 40 Punkte)
• Datenbanken: Vorwiegend Oracle, DB2 und MS-SQL; 300 Datenbankinstanzen (Gewichtung 40 Punkte)
Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) abgeschlossen worden sein und in den Regelbetrieb übergegangen sein.
26. Geforderte Zertifizierungen (Minimumanforderung): • Linux Professional Institute LPIC-2
• Linux Foundation Certified Engineer (LFCE)
• Red Hat Certified Engineer (RHCE)
• IBM Certified System Administrator / AIX on LPAR Systems
• Red Hat Certified Specialist in Containers and Kubernetes
• Veeam Certified Engineer (VMCE)
• Veeam Certified Architect (VMCA)
• IBM Certified Database Administrator – DB2 for Linux/UNIX/Windows
• Oracle Certified Professional
• Associate Certification Postgres Plus
• MySQL Database Administrator
• MCSA SQL 2016 Database Administration •
• SAP Certified Technology Associate - OS/DB Migration for SAP NetWeaver
• SAP Certified Technology Associate – System Administration (DB2 LUW) with SAP NetWeaver
Die Mindestanforderungen können per Eigenerklärung bestätigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.