Bayerische Ladesgartenschau Freyung 2023 - Vergabeverfahren der Gastronomierechte in Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/LGSFrey_1
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lgs2023.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bayerische Ladesgartenschau Freyung 2023 - Vergabeverfahren der Gastronomierechte in Losen
Ausschreibung der Gastronomierechte für die Bayerische Landesgartenschau Freyung 2023 an drei Standorten.
Los 1: Gastronomie Wiesenpark
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Standort befindet sich im Eingangsbereich zum Wiesenpark. Direkte Nachbarn sind der Beitrag vom Landkreis inkl. Veranstaltungsdeck sowie der Regionalmarkt. Der bestuhlte Außenbereich weist ein starkes Gefälle auf und wird seitens der Landesgartenschau durch Kübelpflanzen strukturiert. Zu berücksichtigen ist die Gasleitung inkl. 8m Schutzzone im bestuhlten Bereich. In diesem Bereich dürfen keine baulichen Eingriffe vorgenommen werden und lediglich mobile Elemente (Tische, Stühle, Sonnenschirme mit oberirdischem Standfuß) aufgestellt werden.
Im Vergleich zu den anderen Gastronomiestandorten erwartet die Landesgartenschau hier auch Besuchergruppen, die als Gruppe gastronomisch verpflegt werden möchten. Zudem soll für Firmenevents u. Ä. die Möglichkeit zur Reservierung bestehen und eine gehobene Gastronomie ermöglicht werden.
An dem Standort stellt der Gastronom ein temporäres Gebäude in modularer Bauweise mit der maximalen Größe von 12 x 8 x 4 m ( l x b x h ). Das Gebäude kann ein- oder zweistöckig und in Flachdachbauweise ausgeführt werden. Zelte sind an dieser Stelle ausgeschlossen. Das Gebäudekonzept ist mit dem Angebot vorzulegen.
Auf die besonderen baurechtlichen Anforderungen wird hingewiesen (siehe Leistungsverzeichnis 2.10.).
Neben der hauptsächlichen à la carte Bedienung der Besucher am Platz (indoor und outdoor), soll es außerdem einen kleinen Selbstbedienungsbereich im oder am Gebäude z.B. mittels Ausgabefenster geben.
Die Hauptgastronomie muss vom 25.05.2023 bis 03.10.2023 täglich von mindestens 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Bei Sonderveranstaltungen sind die Öffnungszeiten in Absprache mit der Landesgartenschau zu verlängern.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Kriterium: Qualität des eingereichten gastronomischen Konzeptes(25)
- Kriterium: Qualität des eingereichten Gebäude- und Ausstattungskonzepts(25)
- Kriterium: Ökologische und Nachhaltigkeitsaspekte(20)
- Kriterium: Preis(30)
Los 2: Gastronomie Hauptbühne
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unter Gastronomie Hauptbühne definiert sich ein im östlichen Geländeteil „Burgberg“ gelegener Bereich. Im direkten Umfeld befinden sich die Hauptbühne, Themen- und Firmengärten, Beiträge von Ausstellern wie den Ministerien, Floristen und der Sommerflor.
An dem Standort soll der Gastronom entweder zwei bis drei temporäre Gebäude in modularer Bauweise, Containerbauten oder Foodtrucks stellen. Gebäude müssen optisch ansprechend sein und in Flachdachbauweise ausgeführt werden. Foodtrucks sollen einen modernen und hochwertigen Eindruck vermitteln. Zelte und Pavillons sind an dieser Stelle ausgeschlossen. Das Gebäudekonzept ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die Gastronomie soll an dieser Stelle vom Flair, der Aufmachung und den Inhalten gezielt auch eine jüngere Zielgruppe ansprechen. Eine hochwertige und schnelle Versorgung (Selbstbedienung) soll an dieser Stelle gewährleistet werden.
Auf die besonderen baurechtlichen Anforderungen wird hingewiesen (siehe Leistungsverzeichnis 2.10.).
Die Gastronomie Hauptbühne muss vom 25.05.2023 bis 03.10.2023 täglich von mindestens 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Veranstaltungen auf der Hauptbühne finden vorrangig an Wochenenden und Feiertagen statt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen zu verlängerten Öffnungszeiten führen können und die Öffnungszeiten in Absprache mit der Landesgartenschau zu verlängern sind.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Kriterium: Qualität des eingereichten gastronomischen Konzeptes(30)
- Kriterium: Qualität des eingereichten Gebäude- und Ausstattungskonzepts(20)
- Kriterium: Ökologische und Nachhaltigkeitsaspekte(20)
- Kriterium: Preis(30)
Los 3: Gastronomie Aktivpark
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unter Aktivpark definiert sich ein etwa 12.000 m² großer Geländeteil im Wiesenpark und den Waldgärten. Hier können sich junge und junggebliebene Gartenschaubesucher auf der Kletterwolke und vielen anderen Spielelementen austoben. Für Sportbegeisterte wird ein moderner Bewegungsparcours realisiert.
Im südlichen Teil des Spielgeländes, auf dem Dach der neu errichteten Parkgarage und im Umfeld des Kleinkinderspielbereichs, soll die Versorgung der Besucher während der Gartenschau gewährleistet werden.
An dem Standort - dem Dach der Parkgarage - soll der Gastronom entweder ein temporäres Gebäude in modularer Bauweise oder einen Containerbau stellen. Gebäude müssen optisch ansprechend sein und in Flachdachbauweise ausgeführt werden. Zelte und Pavillons sind an dieser Stelle ausgeschlossen. Die maximale Nutzlast beträgt 5 KN/m² und ist zwingend im Gebäudekonzept zu berücksichtigen, welches mit dem Angebot vorzulegen ist.
Eine hochwertige und schnelle Versorgung (Selbstbedienung) soll an dieser Stelle gewährleistet werden.
Auf die besonderen baurechtlichen Anforderungen wird hingewiesen (siehe Leistungsverzeichnis 2.10.).
Die Gastronomie Aktivpark muss vom 25.05.2023 bis 03.10.2023 täglich von mindestens 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Bei Sonderveranstaltungen sind die Öffnungszeiten in Absprache mit der Landesgartenschau zu verlängern.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Kriterium: Qualität des eingereichten gastronomischen Konzeptes(30)
- Kriterium: Qualität des eingereichten Gebäude- und Ausstattungskonzepts(20)
- Kriterium: Ökologische und Nachhaltigkeitsaspekte(20)
- Kriterium: Preis(30)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Am Auswahlverfahren kann sich jeder beteiligen, der für den Bereich der Gastronomie Qualität, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung nachweisen kann und bei dem keine Ausschlusstatbestände vorliegen. Die Bewerbung von Gastronomen aus der Region Freyung wird ausdrücklich begrüßt. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist ausdrücklich zulässig. Dies gilt besonders auch bezüglich der Foodtrucks (Los 2: Hauptbühne) innerhalb der Gartenschau. Hierzu wird ausdrücklich auch die Bewerbung mehrerer Gastronomen als Arbeits-/Bietergemeinschaft angeregt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.