Nymphenburg / Umbau RZ, 2 TM / Baumeisterarbeiten Gebäude 52 Referenznummer der Bekanntmachung: 21E1192
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nymphenburg / Umbau RZ, 2 TM / Baumeisterarbeiten Gebäude 52
Baumeisterarbeiten Gebäude 52
München
Baumeisterarbeiten Gebäude 52,
Schutzgerüste - ca. 300m2, Abbruch und Entsorgung: Ziegel, ca. 850 m2, Dachfolie, ca. 850 m2, Mineralwolle, ca. 165 m2, Neu zu errichten: Mauerwerk, ca 85 m2, Zementestrich, ca 450 m2, Innenputze aus Kalkputz, ca 960 m2, Außenputz aus Kalk-Zementputz auf Laibungen, ca. 140m, APU Leisten für Fenster und Türen, ca 360m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nymphenburg / Umbau RZ, 2 TM / Baumeisterarbeiten Gebäude 52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]